BE-Login-Störung behoben – automatische Fristverlängerung für Steuererklärungen

Die technische Störung beim Online-Anmeldedienst BE-Login des Kantons Bern ist seit Freitag letzter Woche behoben. Steuerpflichtige können nun wieder uneingeschränkt auf die elektronische Steuererklärung und andere E-Services zugreifen

Von Armin Berger

. Grund für die mehrtägige Störung waren Kapazitätsengpässe. Die Finanzdirektion hat die Probleme durch den Ausbau der Serverinfrastruktur gelöst.

Fristverlängerung bis Mitte August

Aufgrund der technischen Probleme gewährt die Finanzdirektion eine automatische Fristverlängerung für die Steuererklärung. Wer ursprünglich eine Fristverlängerung bis zum 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung nun bis zum15.August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt.

Ein neuer Antrag für diese Verlängerung ist nicht erforderlich – bereits erfasste Fristverlängerungen bis zum 15. Juli gelten automatisch bis Mitte August. Bereits eingereichte kostenpflichtige Fristverlängerungen bleiben ebenfalls gültig.

Steuerpflichtige, die ihre Frist bereits auf den 15. September oder 15. November 2025 verlängert haben, sind von dieser Massnahme nicht betroffen.

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Erstellt:
15.07.2025, 15:24 Uhr
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