Volksvorschlag

«Gerechte Strassenverkehrssteuer im Kanton Bern»

Von links nach rechts: Werner Mani SVP Diemtigen, Initiant des Volksvorschlag Hannes Flückiger Auswil, Grossrat Thomas Knutti SVP Därstetten–Weissenburg. Bruno Stucki SVP Wimmis.

Von links nach rechts: Werner Mani SVP Diemtigen, Initiant des Volksvorschlag Hannes Flückiger Auswil, Grossrat Thomas Knutti SVP Därstetten–Weissenburg. Bruno Stucki SVP Wimmis.

Wir haben es geschafft!

In der kurzen verbleibenden Zeit von 6 Wochen (Anfang Februar bis Mitte März 2010) konnte das fast schon unmöglich Geglaubte nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen werden. Dank dem Einsatz von vielen unermüdlichen Helferinnen und Helfern konnten nicht nur die benötigten 10 000 Unterschriften, sondern deren 27 646 gesammelt werden.

Herzlichen Dank an alle Mithelferinnen und Mithelfer!

Nach deren Beglaubigung durch die Gemeinden konnten nun 26 318 Unterschriften der Staatskanzlei übergeben werden.

Die Übergabe fand am Freitag, 16. April 2010 auf dem Rathausplatz in Bern statt. Das neu beschlossene Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge tritt nun nicht in Kraft. Das Berner Volk wird die Möglichkeit erhalten, über den Volksvorschlag abstimmen zu können.

Für eine gerechte Strassenverkehrssteuer

Seit Jahrzehnten erhebt der Kanton Bern fast die höchsten Strassenverkehrssteuern in der Schweiz (Rang 24 von 26 Kantonen). In den umliegenden Kantonen, selbst im Kanton Zürich, ist die Strassenverkehrssteuer um bis zu 50 Prozent günstiger als im Kanton Bern.

Im vergangenen Herbst wurde im Grossen Rat des Kantons Bern ein neues Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge beschlossen. Dies sieht eine Reduktion der Normalsteuer um lediglich 5,7 Prozent und eine Steuerermässigung während drei Jahren für Fahrzeuge der Effizienzkategorie A und B vor. Es werden aber gleichzeitig massive Steuerzuschläge von bis zu 60 Prozent auf Fahrzeuge der Effizienzkategorien E, F und G und einen Steuerzuschlag von 30% auf Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, erhoben. Kein anderer Kanton sieht solche Steuerzuschläge vor. Von diesen Steuerzuschlägen sind oft Fahrzeuge, die von Gewerbetreibenden und Handwerkern, sowie auch Fahrzeuge, die zum Anhängerbetrieb benötigt werden, betroffen. Auch werden Personen und Familien, die auf grössere Fahrzeuge angewiesen sind, zusätzlich ungerecht zur Kasse gebeten.

Gegen das neue Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge im Kanton Bern wurde ein Volksvorschlag (konstruktives Referendum) lanciert. Dieser sieht folgende Änderungen des Gesetzes vor:

– Eine generelle Reduktion der Strassenverkehrssteuer um ca. 33 Prozent (ein Drittel), so dass eine teilweise Anpassung an den schweizerischen Durchschnitt erfolgt.

– Energie- und Emissionseffiziente Fahrzeuge der Effizienzkategorien A und B werden steuerlich um 40%, resp. 20 Prozent, begünstigt (ersten drei Jahre).

– Kein Steuerzuschlag für Fahrzeuge der anderen Effizienzkategorien.

– Ältere Fahrzeuge unterliegen keinem Steuerzuschlag.

Auch der Volksvorschlag sieht eine Reduktion der Steuer für Energieeffiziente Fahrzeuge der Kategorien A und B vor (Kategorie A um 40 Prozent, Kategorie B um 20 Prozent).

Nach dem neu beschlossenen Gesetz werden energieeffiziente Fahrzeuge (Kategorie A und B) nach Ablauf von drei, respektive vier Jahren wieder mit der hohen Normalsteuer belastet, beim Volksvorschlag wird die Normalsteuer generell um 33 Prozent reduziert.

Das neu beschlossene Gesetz ist ungerecht und unverhältnismässig. Mit der generellen Reduktion der Strassenverkehrssteuer um 33 Prozent wird die Strassensteuer im Kantons Bern an den schweizerischen Mittelwert angepasst, erreicht diesen jedoch noch nicht. Hannes Flückiger

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Erstellt:
19.04.2010, 07:56 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 27sec
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