Interpellationen von Grossrat Thomas Knutti
Lagerung von Energieholz (Holzschnitzel-Depots) in privaten Wäldern
Zurzeit unterstützt der Kanton Bern in sinnvoller Weise den Bau von mehreren Holzschnitzelheizungen zur Produktion von alternativer Energie.
Diese Anlagen sollten aus ökologischen Gründen von den Waldbesitzern in der näheren, regionalen Umgebung mit Energieholz beliefert werden.
Damit eine regelmässige und kontinuierliche Belieferung dieser Anlagen möglich ist, müssen an wintersicheren Standorten Depots erstellt werden.
Hier stossen die Privatwaldeigentümer auf unüberwindbare Hindernisse bei den Forstpolizeibehörden, sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Von diesen Stellen aus werden Bauten für die Lagerung oder Deponiestellen für den wintersicheren Abtransport verweigert.
Als Folge dieser engstirnigen bernischen Verwaltungspraxis werden zurzeit sogar Holzschnitzel aus Nachbarkantonen ins Berner Oberland geführt.
Einmal mehr tönt die bernische Theorie gut. Aber deren Umsetzung in die Praxis wird von kantonalen Stellen verhindert.
1.Ist der Regierungsrat weiterhin der Ansicht, dass Holzschnitzelheizungen einen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung leisten?
2.Ist der Regierungsrat ebenfalls der Auffassung, dass die Beschickung dieser durch kantonale Mittel unterstützen Anlagen mit Energieholz aus dem bernischen Wald versorgt werden sollen?
3.Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, dass die Erstellung von legalen Depots auf gesetzlichem Weg bewilligt werden kann?
4.Was sieht der Regierungsrat für Übergangslösungen vor, bis allfällige Gesetze angepasst sind?