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Gebühren-Exzesse beenden

Der Regierungsrat wird aufgefordert seine Gebühren zu überprüfen und gegebenenfalls zu senken.

Der Regierungsrat wird aufgefordert,

1.a. Innerhalb seinen Sparanstrengungen zu überprüfen, ob die verschiedenen Kontrollen im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich in diesem Umfang nötig sind.

b. Zu überprüfen, ob der Personalbestand einem handlungsfähigen Minimum entspricht, oder auf diesen zu senken ist.

2.Die internen Gebührenvorschriften im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich zu überprüfen. Speziell sollen primär folgende Grundsätze gelten:

a. Grundsätzlich sollen Kontrollen in KMU und anderen Kleinbetrieben gebührenfrei sein (aufwändige Grosskontrollen können speziell geregelt werden).

b. Die zu fordernden Unterlagen sollen substantiell dazu beitragen, damit die Konsumenten vor Unfug geschützt werden. Auf Formulare und Aufzeichnungen die substantiell «nichts bringen», soll verzichtet werden.

c. Die Gebühren sollen in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen zur Gefährlichkeit oder Wichtigkeit bei einer allfälligen Unterlassung (das bedeutet zum Beispiel: Wenn eine erhebliche Gefahr für die Kundschaft besteht, sollen die Gebühren höher sein als bei einem Bagatellfall).

d. Das primäre Ziel der Kontrollen soll nicht sein Gebühren zu generieren, sondern die Kundschaft oder Belegschaft vor tatsächlichen Gefahren zu schützen.

e. Bevor gleich (Straf-)Gebühren verlangt werden, sollen bei leichten Vergehen zuerst Verwarnungen ausgesprochen werden.

f. Die Kommunikation der geltenden Vorschriften, sowie die Beratungen für die betroffenen Zielgruppen sind zu verbessern.

Begründungen

Zu Punkt 1

Die Bevölkerung und betroffene KMU-Betriebe müssen immer wieder feststellen, dass Gegebenheiten in einem Umfang kontrolliert werden, die sachlich kaum «matchentscheidend» sind punkto Gefährdungspotential oder Sicherheit für die Kundschaft. Es wird eine aufwändige «Paragrafenreiterei» durchgeführt, ohne substanziellen Gewinn (siehe Beispiele Punkt 2). Unter solchen Umständen steht die Frage im Raum, ob die Kontrollbehörden personell nicht so dotiert sein sollen, damit sie ihre Aufgaben nur noch mit dem nötigen Augenmass durchführen können.

Zu Punkt 2

Die Kontrollbehörden vom Kanton geben zumindest in zwei Bereichen zu reden. So im Bereich der Gebühren und der ausgelebten Perfektion der Kontrollen.

Zunehmend werden auch für die periodischen (normalen) Kontrollen bei den KMU-Betrieben Gebühren erhoben, obschon diese Kontrollen eine typische Staatsaufgabe darstellen (so werden auf der Steuerverwaltung auch keine Gebühren erhoben, wenn diese die Steuererklärung kontrollieren). Daher sollen solche Kontrollen gebührenfrei sein.

Bei Vereinen oder Bauern-Organisationen werden Gebühren ausgesprochen, die als Bussen empfunden werden, die vielfach in keinem Verhältnis zu den «Vergehen» stehen. So steht der starke Verdacht im Raum, dass die Kontrolleure ihre Daseinsberechtigung mit einkassierten Gebühren untermauern wollen.

Am Beispiel der Lebensmittelkontrolleure möchte ich dies darlegen. Beliebte Besuchsorte von diesen Kontrolleuren bilden die Jahrmärkte auf dem Land, Feste von Vereinen oder auch die Bauernmärkte. So wurden Frauenvereine oder Bauernorganisationen mit Bussen (sprich Gebühren) eingedeckt, weil die gemessene Temperatur im Kühlschrank nicht auf einem Papier notiert wurde, oder die hausgemachte frische Konfitüre nicht mit allen Inhaltstoffen deklariert wurde (Zucker nicht aufgeführt). Die zu bezahlenden Gebühren betragen vielfach Fr. 95.– pro Stand, was in keinem Verhältnis steht zur Gefährdung der Bevölkerung oder zum «Vergehen».

In den Gaststätten werden heute so ausgeprägte Hygienevorschriften erlassen, dass alles klinisch rein ist, aber die Natürlichkeit der Lebensmittel verloren gegangen ist. Unter solchen Umständen werden die Konserven gefördert und frische Produkte werden benachteiligt, weil die Deklaration zu kompliziert wird. Butter und Konfitüre kommen nur noch aus der Konserve, Brot, Käse, und Süssigkeiten müssen weitgehend deklariert werden (wie das überhaupt relevant wäre für einen grossen Teil der Bevölkerung). Bei den Erdnüssen müssen sie darauf schreiben, «enthält Nüsse», und Jogurt «enthält Milch». Die Deklarationsvorschriften gehen zum heutigen Zeitpunkt viel zu weit, und beschäftigen ein Heer von Beamten, ohne den Konsumenten zu nützen.

Im Gesundheitsbereich werden obgenannte Beispiele weiter perfektioniert.

So wurden in Apotheken und Drogerien Testkäufe mit Citronensäure gemacht. Diese wird von der Kundschaft meist für Sirups gebraucht. Da liest man im Jahresbericht vom KantonsApothekeramt: 89,5% der Abgaben wurden beanstandet. Fast alle wurden beanstandet wegen mangelhafter Beschriftung, und bei einer Probe wegen verändertem Inhalt. Dabei ist zu bedenken, dass solche Offenwaren meist für die Kundschaft speziell abgepackt werden, und diese den Inhalt zu Hause in vielen Fällen gleich weiterverarbeiten. Da fragt niemand nach Abfülldatum, Chargennummer und Rückverfolgbarkeit, Haltbarkeit, und genaue chemische Bezeichnung nach dem Arzneibuch. Da wollen die Leute einfach Zitronensäure in der gewünschten Menge, genau nach dem Rezept zu Hause.

Aus all diesen Beispielen ist zu ersehen, dass die Kontrolleure eine enorm grosse Chance haben, etwas zu finden und zu beanstanden und über die Gebühren das Amt oder das Labor zu finanzieren. Aus diesen Gründen ist die Grundforderung richtig, dass die Bussen einen Zusammenhang haben müssen mit dem Gefährdungspotential der Konsumenten und nicht mit einem allfälligen unvernünftigen Arbeitsaufwand. Peter Eberhart, Grossrat BDP

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Erstellt:
07.10.2010, 09:58 Uhr
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