Vorgesehene Grossprojekte kritisch betrachtet
Die nachstehende Sichtweise der UP Lenk (Unabhängige Partei Lenk) darf nicht als Projektverhinderung angesehen werden. Es muss aber jedem Bürger, oder einem Vorstand einer Partei das Recht zugestanden werden, so kostenintensive Projekte kritisch zu analysieren, zumal die ganze Angelegenheit ohne Steuererhöhung realisiert werden soll. Der Gemeinderat hat am 27. August ausführlich und, unserer Ansicht nach, sehr gut über die Vorhaben informiert. Das Ziel des Rates ist gemäss dem neu überarbeiteten Finanzplan die Realisierung der Projekte ohne Steuererhöhung zu verwirklichen. Die Mittelbeschaffung basiert zu 100 Prozent auf der Veräusserung von zwei Schulhäusern (Boden und Pöschenried) zum Minimalbetrag von insgesamt 1,2 Millionen Franken und von Landparzellen in der Halten, im Spitzacker und der Brüggmatte. Voraussetzung ist aber die Zustimmung des Souveräns zu diesen Verkäufen. Der Gesamtaufwand für die geplanten Vorhaben beträgt 8,1 Millionen Franken (4,3 für die Mehrzweckhalle und 3,8 für das Hallenbad als Anteil der Gemeinde Lenk). Der Rat ist der Meinung, dass bei Annahme der geplanten Bauvorhaben das Eigenkapital von 3 Millionen Franken gehalten werden kann. Die kritische Betrachtung der Finanzierung zeigt aber, dass wenn auch nur einer dieser Verkäufe nicht bewilligt wird, die Projekte mindestens teilweise mit Fremdkapital finanziert werden müssten, was sicher zu einer Erhöhung des Steuerfusses führen würde. Nun zu den einzelnen Projekten.
Mehrzweckhalle
Die Erstellung einer Mehrzweckhalle anstelle der Sanierung der alten Turnhalle im Betrag von ca. 700000 Franken, ist auch unseres Erachtens unumstritten. Das vorgestellte Projekt ist für die Lenk durch die vielfache Nutzungsmöglichkeit (Schule, Trainingsmöglichkeiten, Vereinsanlässe usw.) eine Bereicherung. Zumal sich das Siegerprojekt harmonisch in den bestehenden Baukomplex der Schulanlage einfügt.
Erlebnisbad Lenk-Simmental
Die Sanierung des Hallenbades ist nach unserer Ansicht auch ein Muss. Dies, weil das Bad für den obligatorischen Schwimmunterricht von Schulen, Nutzung durch Bevölkerung und Gäste und des Erhalts des bestehenden touristischen Angebots an der Lenk unbedingt erhalten bleiben muss.
Da die zur Finanzierung erforderlichen Liegenschafts- und Landverkäufe einige Zeit in Anspruch nehmen werden, aber nur zwei dieser Vorhaben der Gemeindeversammlung vom 21. September 2010 zur Abstimmung vorgelegt werden, dürfte es sinnvoll sein, das Projekt in Etappen zu realisieren, wie an der Aktionärsversammlung der Hallenbad AG vom 18. Oktober 2007 gutgeheissen. Der Endausbau wäre dann zur Vollendung zu bringen, wenn die übrigen Landverkäufe getätigt sind und damit die Finanzierung gesichert ist. Ein allererstes Muss dürfte daher die Sanierung der gesamten technischen Infrastruktur, der Garderobenanlage aber in einem kostengünstigeren Umfang, sowie die Sanierung und eventuell Vergrösserung der zwei Saunas im UG anstelle neuer Anlagen im heutigen Wohnungsbereich sein. Das Belassen der heutigen Wohnung würde weiterhin Einnahmen sicherstellen und wäre gleichzeitig der allerbeste Schutz der Anlage vor Vandalismus. Das Aussen-Sprudelbad könnte dann, wenn die Finanzierung gesichert ist, realisiert werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind sicher vertretbar gegenüber dem Risiko für die Steuerzahler bei einem Ausbaubeschluss ohne rechtskräftig getätigte Grundstückverkäufe.
Vorgesehene Bildung einer Hallenbad Aktiengesellschaft
Ob dies sinnvoll ist, darf angezweifelt werden, weil der Finanzierungsanteil der Gemeinde Lenk über 85 Prozent betragen wird. Da bekanntlich praktisch kein Hallenbad kostendeckend betrieben werden kann, wie Beispiele von Gstaad, Grosshöchstetten, Zürich usw. eindrücklich beweisen, wird letztlich der Steuerzahler von Lenk den Hauptanteil des entstehenden Defizits zu tragen haben. Wäre es deshalb nicht sinnvoll, das Hallenbad zu 100% in der Verantwortung der Gemeinde zu belassen und der Rat beantragt eine noch zu definierende jährliche Defizitgarantie?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bildung eines zweckgebundenen Fonds mit einer fix definierten jährlichen Einzahlung. Der Fonds dürfte nicht für den normalen Unterhalt verwendet werden, sondern ausschliesslich für Sanierungen, die nach einigen Betriebsjahren zwangsläufig entstehen werden.
Es ist nun dem Stimmbürger der Lenk überlassen, wie er an der bevorstehenden Gemeindeversammlung vom 21. September abstimmen wird. Die Voraussetzung zur Realisierung der zwei Grossprojekte im vorgelegten Umfang ohne Steuererhöhung, ist die Zustimmung zu allen vorgesehenen Liegenschafts- und Grundstückverkäufen. Vorstand UP Lenk