Zweisimmen

Friedhof: Aufhebung des Grabfeldes Nr. 7

Das Ressort für Wirtschaft, Umwelt und Entsorgung der Gemeinde Zweisimmen hat die Aufhebung des Grabfeldes Nr. 7 (Bestattungen 1982 bis 1984) beschlossen.

Die Ruhedauer der Gräber beträgt 25 Jahre. Nach Art. 25 des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Ruhedauer um 20 Jahre zu beantragen. Wird die Ruhedauer verlängert, sind die Gräber weiterhin ordnungsgemäss zu pflegen und entsprechend den geltenden Bestimmungen zu gestalten. Die Verlängerungsgebühr beträgt für Reiheneinzelgräber 1000 Franken. Die Kosten, die aufgrund der Neugestaltung des Feldes entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten der Gesuchsteller.

Gesuche um Verlängerung der Ruhedauer sind bis Ende September bei der Gemeindeverwaltung Zweisimmen, Ressort für Wirtschaft, Umwelt und Entsorgung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, einzureichen.

Über die bis Ende September nicht entfernten Grabmäler, Einfassungen und Bepflanzungen, verfügt gemäss Art. 32 des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen das Ressort für Wirtschaft, Umwelt und Entsorgung. Ressort für Wirtschaft, Umwelt und

Entsorgung, Zweisimmen

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Erstellt:
24.06.2010, 08:18 Uhr
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