Hundetaxen 2025

Von Gemeindekanzlei Zweisimmen

Die Gemeinde Zweisimmen informiert alle Hundehalter, dass ab diesem Jahr die Hundetaxe im August 2025 in Rechnung gestellt wird. Es werden keine Hundemarken mehr ausgegeben. Jeder Hundehalter muss eine Halter-ID im Amicus-System besitzen, unter dieser der Hund registriert ist. (Art. 30 TSG i.V. mit Art. 16 ff. TSV).

Die Gemeinde greift zur Erhebung der Hundetaxe auf die Daten von Amicus zurück. Deshalb bitten wir alle Hundehalter, die Daten aktuell zu halten. Melden Sie verstorbene Hunde umgehend ab und aktualisieren Sie Ihre Datenbank, wenn Sie einen neuen Hund übernommen oder einen Ihrer Hunde weitergegeben haben.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Daten im Amicus-System auf dem neuesten Stand sind. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Gemeinde gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Gemeindekanzlei Zweisimmen

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Erstellt:
13.03.2025, 00:00 Uhr
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