Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental

Neue Standorte, neue Ansprechpartner

Die Reform der dezentralen Verwaltung im Kanton Bern führt auch im Niedersimmental zu Veränderungen. Die sechs Gemeinden bilden gemeinsam mit den sieben Gemeinden des ehemaligen Amtbezirks Frutigen seit dem 1.Januar 2010 den Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental. «Regierungssitz» ist nun Frutigen; als weiterer Verwaltungsstandort fungiert Thun. In Wimmis verbleibt das Kreisgericht.

Zu den Kernaufgaben des Verwaltungskreises gehört die Aufsicht und die erstinstanzliche Verwaltungsjustiz gegenüber den Gemeinden, die Koordination bei Katastrophen, die Aufsicht im Vormundschaftsbereich, der fürsorgerische Freiheitsentzug, die Erteilung von Baubewilligungen und die Baupolizei, sowie verschiedene Ombudsfunktionen. In Frutigen sind neben dem Regierungsstatthalteramt auch das Kreisgrundbuchamt, die KAPO und das Forstrevier zu Hause. Das zuständige Betreibungsamt, das Zivilstandsamt und das Untersuchungsrichteramt findet man neu in Thun.

Zahlreiche Änderungen

Eine ganze Reihe von Aufgaben fällt inskünftig nicht mehr in den Bereich des Regierungsstatthalters. Die Beglaubigungen von privaten Unterschriften attestieren inskünftig Notare, für Lastenausgleichsklagen, Baulandumlegungen und Ablösungen von Dienstbarkeiten ist neu die Enteignungsschätzungskommission zuständig. Fischereipatente können z.B. auf den Tourismusbüros oder bei Fischerei-Fachgeschäften erworben werden. Die Wahl der Kreiskaminfeger übernimmt die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB), diejenige der Kontrolltierärzte das kantonale Veterinäramt. Leichenpässe (für den Transport ins Ausland) stellen nun die Gemeinden aus. Gemeinden sind in Zukunft auch für die Ehrungen von 100-jährigen, für die formelle Prüfung von Plan- und Anlagegenehmigungsverfahren, für Amtsberichte von Bewerbern für private Arbeitsvermittlung und Personenverleih und für die Beglaubigung von internationalen Impfzeugnissen zuständig. Für den Strafvollzug ist nicht mehr der Regierungsstatthalter, sondern die kantonale Abteilung für Straf- und Massnahmevollzug zuständig.

Ersatzlose Aufhebungen

Lotto- und Tombolabewilligungen, Bewilligungen für die Beschäftigung von schulpflichtigen Jugendlichen und die Pfarr-Installationen (wenn es sich um Teilzeit-Anstellungen handelt) wurden ersatzlos aus dem Aufgabenbereich der Statthalter gestrichen.

Gemeinden: Vermehrt direkt zum Kanton

Für Fragen der lokalen Behörden in Sachen Baureglement, Zonenpläne, Überbauungsordnungen und der damit verbundenen Vorschriften und Pläne ist in Zukunft direkt das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zuständig. Das gleiche gilt auch für Fragen im Zusammenhang mit kommunalen Finanz-Angelegenheiten. Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wasserbauprojekten ist die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) der Ansprechpartner. Das Regierungsstatthalteramt wird nur noch mittels Kopien informiert.

Tag der offenen Türe

Im Amtshaus Frutigen findet am Samstag 23. Januar ein Tag der offenen Türe statt. Ab sofort, während den Bürozeiten (Montag bis Freitag) ist das Regierungsstatthalteramt zu erreichen. Fragen können auch per E-Mail eingereicht werden. Ernst Hodel

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Erstellt:
07.01.2010, 10:00 Uhr
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