Informationen zur Rehkitzrettung
Die Teams der Rehkitzrettung Niedersimmental-Diemtigtal engagieren sich jährlich ehrenamtlich für die Rehkitzrettung. Bei dieser Tätigkeit werden Jungtiere, welche in den ersten Lebenswochen einen «Duckreflex» aufweisen und dadurch Mähmaschinen zum Opfer fallen könnten, mittels Wärmebilddrohne aufgespürt, vor Ort unter Harassen gesichert und anschliessend wieder freigelassen. Diese Dienstleistung ist für Landwirtinnen und Landwirte kostenlos.
Seit einiger Zeit besteht eine «Sorgfaltspflicht», wonach an Orten, an welchen mit Rehen gerechnet werden muss, vor den Mäharbeiten entsprechende Massnahmen getroffen werden müssen. Ein vermähtes Rehkitz kann für die Bewirtschaftenden hohe Bussen und Anzeigen nach sich ziehen.
Da die Suche mittels Wärmebilddrohne erfolgt, kann diese nur in den frühen Morgenstunden und allenfalls in den späten Abendstunden durchgeführt werden, da sonst die Wiese zu warm ist und ein lebender Körper sich auf dem Wärmebild kaum von einem Stein oder Erdhaufen unterscheiden lässt.
Dies bedeutet, dass die Einsatzteams während der Monate Mai bis und mit Juli täglich unter Zeitdruck diese unentgeltliche Arbeit verrichten.
Dieses System funktioniert allerdings nur, wenn die zu mähenden Felder rechtzeitig gemeldet werden – spätestens am Vortag, damit eine Planung möglich ist. Während der Hauptsaison der Mäharbeiten, welche auch mit der Hauptsetzzeit der Rehe zusammenfällt, kann es vorkommen, dass pro Morgen und pro Team bis zu 30 Felder in einem sehr grossen Gebiet abgeflogen werden müssen. Zu beachten ist auch, dass die Drohnenpiloten und deren Helferinnen und Helfer diese Arbeit unentgeltlich anbieten. Dies ist ohne vorherige Planung nicht realisierbar.
Kommt ein Tier zu Schaden machen sich Landwirten, die keine vorgängige Massnahmen getroffen haben, strafbar.
Zudem können sich bei einer gepressten Heu- oder Siloballe, in welcher sich ein Tierkadaver befindet, durch den Verwesungsprozess Stoffe freisetzen, welche für Rinder bei der Aufnahme des Futters tödliche Folgen haben können.
Es wird daher empfohlen, dass Landwirte dieses Angebot nutzen. Felder sollten bei den in ihrem Gebiet zuständigen Piloten oder Ortshegechefs des Jägervereins rechtzeitig gemeldet werden. Zu spät gemeldete Felder können nicht berücksichtigt werden, und die Meldung allein gilt nicht als ausreichende Massnahme.