Antwort auf die Petition «Gegen die Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen»

Regierungsrat stimmt dem Entscheid der fmi AG zu

Der Regierungsrat hat die von 28270 Personen unterzeichnete Petition «Gegen die Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen» zur Kenntnis genommen. Er betont, dass es sich dabei um einen Entscheid handelt, der in der Kompetenz der fmi AG als Betreiberin des Spitalstandorts Frutigen liegt. Der Regierungsrat kann die von der fmi AG aufgezeigten Gründe – allen voran der Fachkräftemangel – für die Verlegung von Geburtshilfe und Wochenbett nachvollziehen und stimmt diesem Entscheid zu. Mit dem Beleghebammen-System und dem geplanten Mutter-Kind-Angebot am Spitalstandort Frutigen stehen weiterhin wichtige vor- und nachgeburtliche Versorgungsangebote zur Verfügung.

Von Regierungsrat

In seiner Antwort an das Petitionskomitee «Gegen die Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen» p.A. Thomas Knutti schreibt der Regierungsrat:

Der Regierungsrat dankt für die eingereichte Petition vom 21. Mai 2025, die sich gegen die Schliessung der Geburtenabteilung am Spitalstandort Frutigen ausspricht.

Der Spitalstandort Frutigen wird von der fmi AG betrieben. Diese hat die Strategie für denSpitalstandort überprüft, aktualisiert und entschieden, die Geburtshilfe und die Versorgung von Neugeborenen per 1. April 2025 von Frutigen an den Spitalstandort Interlaken zu verlagern. Gleichzeitig hat die fmi AG für den Standort Frutigen beschlossen, die Notfallversorgung zu stärken, das stationäre Angebot weiterzuentwickeln und neu ein tagesklinisches psychiatrisches Behandlungsangebot anzubieten.

Die Gründe für den Entscheid der fmi AG betreffend die Änderungen beim Leistungsangebot sind bekannt. Eswar für das Spitalunternehmen sehr herausfordernd und letztlich nicht mehr zufriedenstellend möglich, ausreichend Fachpersonal für den Betrieb der stationären Geburtshilfe bereitzustellen, dies trotz anhaltender Bemühungen zur Rekrutierung von Fachpersonal. Die Aufrechterhaltung dieses Angebots war aufgrund der Dienstbelastung und Personalverfügbarkeit zuletzt nicht weiter tragbar.

Der Regierungsrat stimmt der Verlagerung des Versorgungsangebotes nach Interlaken zu, die angeführten Gründe für die Verlegung von Geburtshilfe und Wochenbett sind nachvollziehbar. Die Bemühungen seitens der fmi AG zur Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes, die Nutzung von Synergien mit dem Spitalstandort Interlaken und eine stärkere Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Grundversorgern sind aus Sicht des Regierungsrates vernünftig, dies insbesondere auch hinsichtlich der rückläufigen und vergleichsweisen kleinen Fall- sowie Bevölkerungszahlen im Einzugsgebiet. Mit dem Beleghebammen-System und dem geplanten Mutter-Kind-Angebot am Spitalstandort Frutigen stehen weiterhin wichtige vor- und nachgeburtliche Versorgungsangebote zur Verfügung.

Die Verantwortung für die Festlegung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, des Leistungsangebots sowieder Standortausrichtung liegt beiden Spitälern. Der Verwaltungsrat entscheidet, welche Leistungen an welchen Standorten erbracht werden. Diese unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Spitäler ist gesetzlich vorgesehen und gewollt. Der Beschluss der fmi AG zur Verschiebung der Geburtshilfe und der Versorgung von Neugeborenen ist daher zu respektieren.

Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Standortes Frutigen Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung hat, die nachhaltig betrieben werden kann. Aus Sicht des Regierungsrates trägt die geplante Weiterentwicklung des Leistungsangebotes am Spitalstandort Frutigen den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie derRegion Rechnung. Eine wohnortsnahe Grundversorgung für die lokale Bevölkerung ist damit weiterhin sichergestellt.

Abschliessend ist festzuhalten, dass der Grosse Rat das Anliegen der Petition mit der Motion 026-2025 Hurni in der Sommersession 2025 behandelt hat. Dabei wurde der Erhalt der Geburtshilfe in Frutigen durch den Grossen Rat abgelehnt (Ziffer 3 der Motion: in ein Postulat umgewandelt, als Postulat abgelehnt). Bei der Stärkung desSpitals Frutigen in der regionalen Gesundheitsversorgung und Anerkennung dessen Bedeutung für die Bevölkerung sieht der Grosse Rat keinen weiteren Handlungsbedarf (Ziffer 2 der Motion: Annahme und gleichzeitige Abschreibung). Der Regierungsrat ist jedoch gefordert, in der Zusammenarbeit mit der fmi AG und den betroffenen Gemeinden aufzuzeigen, welche finanziellen und strukturellen Massnahmen nötig sind, um den Spitalstandort langfristig zu sichern (Ziffer 1 der Motion: Annahme; die gleichzeitige Abschreibung wurde abgelehnt.).

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Erstellt:
27.06.2025, 17:15 Uhr
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