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Regierungsstatthalter wegen Äusserung bei Bergregion ausstandspflichtig

Abstimmungsbeschwerde zur GSS wird wegen möglicher Befangenheit im Oberaargau entschieden

Am 19. November 2023 wurde in den Gemeinden des Obersimmentals und Saanenlands über das geplante Integrierte Gesundheitsnetzwerk der Gesundheit Simme Saane AG abgestimmt. Die Vorlage scheiterte, weil es in der Gemeinde Lauenen zu einer Stimmengleichheit von 147 zu 147 Stimmen kam – die erforderliche Ja-Mehrheit wurde damit verfehlt. Eine Abstimmungsbeschwerde von Lauener Bürgern, die das Ziel hat, dem GSS-Plan doch noch zuzustimmen, wurde jetzt mittels Verfügung der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ) zur Entscheidung an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau übertragen.

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Die Beschwerdeführer befürchteten, dass der Regierungsstatthalter für das Obersimmental und Saanenland, Michael Teuscher, in der Sache befangen sein könnte. Ein Vorwurf, der in der Vergangenheit schon einmal gegen Teuscher aufkam, nämlich in Zusammenhang mit seinem Verwaltungsratsmandat bei den Bergbahnen Destination Gstaad, der geplanten Solaranlage SolSarine und seiner Zuständigkeit für die Baubewilligungen des Solarprojektes, wie unter anderem das SRF und Der Bund berichteten.

Mögliche Befangenheit als Grund für Zuständigkeitswechsel

Im Verfahren um eine mögliche Befangenheit bei der Abstimmungsbeschwerde hat die DIJ bereits am 30. Januar eine Entscheidung getroffen: Das weitere Verfahren und die Entscheidung über die Beschwerde werden an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau übertragen.

Tätig wurde die DIJ dabei aufgrund von Teuschers eigener Initiative. Er selbst hatte mit einem Ausstandsbegehren das Rechtsamt der Direktion darum gebeten, über die geäusserten Befangenheitsbedenken zu entscheiden, da dies für einen verfahrensökonomischen Weitergang und wegen der politischen Brisanz des Verfahrens erforderlich sei.

Teuscher bezeichnete mögliche Abstimmungsbeschwerde als «nicht zielführend»

Stein des Anstosses war eine Äusserung Teuschers bei der Geschäftsleitungssitzung der Bergregion am 22. November 2023, also wenige Tage nach der Urnenabstimmung zur GSS. Teuscher, als beratendes Mitglied der Geschäftsleitung der Bergregion, hatte damals in Hinblick auf eine denkbare Abstimmungsbeschwerde zu Protokoll gegeben, er erachte eine Anfechtung des Abstimmungsergebnisses vom 19. November 2023 als «nicht zielführend».

Das Rechtsamt der DJI stellte dazu fest, dass der Regierungsstatthalter sich zu diesem Thema an der Geschäftsleitungssitzung der Bergregion nicht hätte äussern dürfen und in dieser Frage in den Ausstand hätte treten müssen.

Keine nachweisliche Befangenheit festgestellt – doch begründeter Anschein

Das bedeutet allerdings nicht, dass Michael Teuscher tatsächlich eine Befangenheit nachgewiesen wurde. Vielmehr stellte die Direktion fest: «Ein Ausstandsgrund liegt nicht erst dann vor, wenn ein Behördenmitglied nachweislich befangen ist. Es genügt, wenn Umstände vorliegen, die objektiv den Anschein der Befangenheit zu begründen vermögen.»

Seine Aussage bei der Geschäftsleitungssitzung der Bergregion, die noch während der Beschwerdefrist zu den Abstimmungen erfolgt ist, sei daher geeignet, (zumindest) den Eindruck zu erwecken, dass er sich in der Sache bereits eine Meinung gebildet habe und wecke daher Zweifel an seiner Unbefangenheit.

Entscheidung in Wochen, nicht Monaten

Für den Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau, Stefan Costa, bedeutet die Wahlbeschwerde einige zusätzliche Arbeit, die er jedoch zügig abschliessen will: «Es wird eine fundierte Entscheidung geben, aber wir sind uns der besonderen Bedeutung der Beschwerde für die Region bewusst», lässt Costa wissen und ergänzt: «Die Beschwerde wird befördert behandelt.» Auf einen konkreten Termin für eine Entscheidung will sich Costa gleichwohl nicht festlegen, doch soll es nicht «Monate» dauern.

Ob die Abstimmungsbeschwerde nach einer Entscheidung durch das Regierungsstatthalteramt Oberaargau dann endgültig erledigt ist, bleibt dennoch ungewiss: Alle Beteiligten könnten eine Entscheidung des Regierungsstatthalters Oberaargau noch an das Verwaltungsgericht Bern und danach ans Bundesgericht weiterziehen.

Erstellt am: 08.03.2024

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