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Das Spital Zweisimmen muss offenbleiben

Allen Beteuerungen zum Trotz ist wegen der laufenden Abstimmungsbeschwerde der Urnengang vom 19. November 2023 über das Projekt der Gesundheit Simme Saane AG (GSS) mit einem Akutspital in Zweisimmen noch nicht endgültig entschieden. «Solange kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, muss die Spital STS AG (STS) den Betrieb des Akutspitals Zweisimmen aufrechterhalten». Dies verlangen alt Nationalrat Erich von Siebenthal und weitere Persönlichkeiten der Region mit Nachdruck.

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Am 18. Januar 2024 hat die STS die Gemeinden des Simmentals und Saanenlands zu einem Treffen eingeladen. Mit grosser Sorge haben alt Nationalrat Erich von Siebenthal, die alt Gemeinde(rats)präsidenten oder Gemeinderäte Hanspeter Durand, Hans Grünenwald und Albin Buchs, Vreni Müllener, die Unternehmer Hans Wanzenried, Ruth und Heinz Addor und Gründungsmitglied des Geburtshauses Maternité Alpine Ursula Michel davon Kenntnis erhalten, dass die STS zurzeit nicht nur ein Konzept für ein ambulantes Gesundheitszentrum entwickelt, sondern auch an der schnellstmöglichen Schliessung des Spitals Zweisimmen arbeitet.

«Der demokratische Prozess muss eingehalten werden. Wird die Beschwerde gutgeheissen, muss die Abstimmung in Lauenen wiederholt werden. Es wäre eine Ungeheuerlichkeit und eine politische Bankrotterklärung, wenn die STS die Situation für die Schliessung des Spitals Zweisimmen vor dem Beschwerdeentscheid ausnutzen würde, um im Fall einer Gutheissung der Beschwerde mit der Schaffung von unumkehrbaren Fakten eine Wiederholung der Abstimmung zu verhindern», erklären die Persönlichkeiten.

Gültiges Übereinkommen

In einem Übereinkommen haben der Kanton, die STS und die GSS im November 2022 die Modalitäten für die Übernahme des Spitals Zweisimmen und der Bereiche der Alterswohnen STS AG im Simmental und Saanenland besiegelt. Das von der Bergregion Obersimmental-Saanenland mitunterzeichnete Übereinkommen hat die Grundlage für die Urnenabstimmung gebildet und hat immer noch Gültigkeit.

Bestandteil unseres demokratischen Systems

Die Möglichkeit des Ergreifens von Rechtsmitteln ist Bestandteil unseres demokratischen Systems. Beispielsweise darf mit der Ausführung von Bauvorhaben erst begonnen werden, wenn eine Baubewilligung rechtskräftig ist. Wie beim Weiterzug einer Einsprache im Baubewilligungsverfahren hat auch eine Abstimmungsbeschwerde aufschiebende Wirkung. Das heisst, das Abstimmungsresultat ist erst gültig, wenn ein rechtskräftiger Beschwerdeentscheid vorliegt. Es kommt immer wieder vor, dass Abstimmungen wiederholt werden müssen. Beispiele sind die Wiederholung der Abstimmung des Übertritts des Laufentals vom Kanton Bern zum Kanton Baselland, der Betrieb einer eigenen Sekundarstufe der Gemeinde Linden und der Verkauf der Sommerau der Gemeinde Boltigen.

Schlimmste Befürchtungen bestätigen sich

Die Persönlichkeiten sehen sich in ihren schlimmsten Befürchtungen bestätigt: «Entgegen den irreführenden Behauptungen der Gegner im Vorfeld der Abstimmung, dass eine Ablehnung der Vorlage nicht zur Schliessung des Spitals Zweisimmen führen würde, möchte die STS diesen Plan durchziehen.»

Rechtskräftige Beschlüsse des Stimmvolkes müssen umgesetzt werden. Am 19. November 2023 hat sich an der Urne eine klare Mehrheit des Stimmvolkes der abstimmenden Gemeinden für die Vorlage ausgesprochen. Mindestens dieser Bevölkerungsteil, die meisten Leistungserbringer und viele Zweitheimische und Ferienleute erwarten, dass sich alle Gemeinderäte und Grossräte unserer Region umgehend und geschlossen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.

Hausaufgaben machen

Die STS gehört zu 100% dem Kanton Bern. Als Alleineigentümer steht der Regierungsrat in der Verantwortung. Der Regierungsrat muss die STS endlich in die Pflicht nehmen, den Betrieb des Spitals Zweisimmen bis mindestens zu einem rechtskräftigen Beschwerdeentscheid weiterzuführen.

Zudem muss im Fall einer Ablehnung der Beschwerde vor der Schliessung des Spitals Zweisimmen zuerst ein mit der Region verhandeltes neues ausreichendes Gesundheitsversorgungskonzept vorliegen. Eine vorzeitige Schliessung des Spitals Zweisimmen mit fadenscheinigen Argumenten durch die Hintertüre wäre eine krasse Missachtung unseres demokratischen Rechtssystems.

«Es kann doch nicht sein, dass normale Bürger eine Aufsichtsbeschwerde führen müssen, nur weil Gemeinderäte, die Regierung und der Verwaltungsrat der STS ihre Hausaufgaben nicht machen», so die Persönlichkeiten.

Erstellt am: 04.02.2024

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