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Rahmenkredit 2024-2028: Liquiditätssicherung für Listenspitäler

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von 100 Millionen Franken zur Gewährung von verzinslichen Darlehen und Bürgschaften an Listenspitäler.

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Wie der Regierungsrat weiter ausführt, leisten Listenspitäler einen wesentlichen Beitrag zur Grundversorgung im Kanton Bern und sind insbesondere im Bereich der psychiatrischen Dienstleistungen von zentraler Bedeutung.

Bereits der Ausfall eines einzelnen Anbieters hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung. Faktoren wie der anhaltende Fachkräftemangel, die allgemeine Teuerung und der steigende betriebliche Aufwand wirken sich zunehmend negativ auf die Ergebnisse der Listenspitäler aus.

Mit dem beantragten Rahmenkredit will der Regierungsrat nach eigener Aussage die Zahlungsfähigkeit der Listenspitäler bei Bedarf sichern und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Eine entsprechende rechtliche Grundlage soll gleichzeitig mit dem Grossratsbeschluss geschaffen werden.

Betreiber des Spitals Zweisimmens könnte Darlehen erhalten

Auch ein neuer Betreiber des Spitals Zweisimmen könnte aus diesem Topf Gelder erhalten, wenn es nach dem Willen des Regierungsrates geht. Während im Projekt der Gesundheit Simme Saane AG die Gewährung von eingeplanten Darlehen noch einen gesonderten Regierungsratsbeschluss und einen nachfolgenden Beschluss des Grossen Rates erfordert hätte, könnte der Kanton mit dem geplanten Rahmenkredit relativ unkompliziert bei Bedarf Finanzhilfen ausgeben.

Strukturprobleme bleiben ungelöst

Unklar bleibt dabei aber, wie die Listenspitäler mittels verzinslicher Darlehen die Probleme von kontinuierlich eingefahrenen Defiziten lösen sollen. Die vom Regierungsrat genannten Gründe «anhaltender Fachkräftemangel, die allgemeine Teuerung und der steigende betriebliche Aufwand» erfordern strukturelle Massnahmen, die die Einnahme- und/oder die Ausgabenseite der Spitäler grundlegend und nachhaltig verändern. Der Rahmenkredit von 100 Mio. Franken dürfte daher nichts anderes sein, als eine «Einstiegsdroge», der bald weitere Finanzspritzen folgen dürften.

GSoK fordert Bedingungen

Kritisch zum Rahmenkredit steht die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates. So sollen die Spitäler während der Inanspruchnahme kantonaler Gelder auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten und keine Löhne ausrichten dürfen, die über dem Marktüblichen liegen.

Weiterhin soll ein Spital nur dann ein Darlehen oder eine Bürgschaft zur Liquiditätssicherung erhalten, wenn die Versorgungssicherheit durch einen allfälligen Konkurs unmittelbar bedroht wäre.

Sollte sich die GSoK mit ihren Forderungen durchsetzen, dürfte es für eine Medaxo wohl unmöglich werden, Mittel aus dem Rahmenkredit zu erhalten: Denn ein unmittelbar drohender Konkurs des Unternehmens als Folge der Übernahme des Spitals Zweisimmen würde wohl kaum eine Basis sein, um die benötigten Fachkräfte am Spital Zweisimmen halten zu können.

Erstellt am: 23.05.2024

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