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Ja, ein sinnvolles Ja

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… und zwar zum Klimaschutzgesetz, über welches wir am 18. Juni abstimmen werden. Das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 auf netto Null zu bringen, soll mit finanziellen Anreizen erreicht werden (Unterstützung beim Ersetzten von alten Öl-, Gas- und Elektroheizungen) sowie durch die Förderung von klimaschonenden Innovationen.

Insgesamt sollen für Ersteres während den nächsten zehn Jahren pro Jahr 200 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Für entsprechend klimaschonende Innovationen ebenfalls jährlich 200 Millionen, allerdings nur während sechs Jahren. Insgesamt wären das also Subventionen von 2,2 Milliarden Franken über zehn Jahre hinweg.

Im Vergleich zum Betrag, welcher kürzlich für die Rettung der Credit Suisse Bank sozusagen über Nacht bereitgestellt werden musste, eigentlich eine bescheidene Summe.

Das Klimaschutzgesetz setzt also auf Anreize statt Verbote. Das sollte eigentlich funktionieren. Der eher gemütliche Kanton Bern macht es nämlich bereits seit dem Jahr 2019 vor. Aus einem Artikel im «Sonntags Blick» (Editorial von Gieri Cavelty, 23. April 2023) entnehme ich dazu folgendes:

«Tatsächlich entpuppte sich das Programm als durchschlagender Erfolg. Seit 2019 wurden im Kanton Bern insgesamt Förderbeiträge für den umweltschonenden Ersatz von rund 11000 Öl-, 1000 Gas- und 2000 Elektroheizungen gesprochen.»

Darüber haben sich im Kanton Bern neben der Umwelt und dem Klima, ganz sicher auch viele Kleinbetriebe gefreut. «Freude herrscht» also bei den Handwerkern auch für die nächsten zehn Jahre, natürlich vorausgesetzt das Klimaschutzgesetz wird am 18. Juni angenommen. Das Stimmmaterial dazu wird schon bald im Briefkasten landen. Werner Kobi, Matten

Erstellt am: 19.05.2023

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