Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Einwohnergemeindeversammlung

Nur zwei Prozent waren anwesend

14 Stimmberechtigte (2,16 Prozent) der Gemeinde Därstetten (Total Stimmberechtigte 648) haben an der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Mai 2015 teilgenommen.

rating rating rating rating rating

  1. Die Jahresrechnung 2014 wurde einstimmig genehmigt. Die Rechnung schliesst wesentlich besser ab als budgetiert. Statt einem Aufwandüberschuss von 71’982 Franken kann trotz der getätigten übrigen Abschreibungen von 200’000 Franken ein Ertragsüberschuss von 19’143 Franken ausgewiesen werden.
  2. Der Nachkredit über 165’000 Franken für die Sanierung der Wasserleitung Lindenhubel bis Hüseli wurde einstimmig genehmigt. Der erst im Dezember 2014 aufgrund von Unternehmerofferten gesprochene Kredit von ursprünglich 120’000 Franken hat sich bei der genaueren Projektierung massiv erhöht. Dies vor allem, weil anfänglich davon ausgegangen wurde, dass die ganze Leitung im grabenlosen Berstlining-Verfahren ersetzt werden könne. Nähere Prüfungen durch das planende Ingenieurbüro ergaben schliesslich ein weit weniger einfaches Bild. Aufgrund verschiedener anderer Werkleitungen in nächster Umgebung muss nun ein guter Viertel (95 m) der gesamten Strecke (ca. 350 m) konventionell gegraben werden. Dies, die nicht ganz vollständige Offerierung und die grosszügig eingerechneten Reserven ergaben schliesslich die massive Überschreitung.
  3. Die Revision des Organisationsreglements wurde einstimmig genehmigt. Nebst einigen organisatorischen und juristischen Anpassungen, nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
    • Erhöhung der Finanzkompetenz des Gemeinderates von bisher 25’000 Franken auf neu 40’000 Franken.
    • Die Amtszeit für Gemeinderats- und Kommissionsmitglieder wird grundsätzlich von zwei Amtsdauern à vier Jahre auf drei Amtsdauern à vier Jahre erhöht.
    • Der Amtszwang wird analog der kantonalen Gesetzgebung abgeschafft.
    • Die Fürsorge- und Vormundschaftskommission wird aufgehoben.
    • Der Gemeinderat erlässt für die interne Organisation neu eine Organisationsverordnung.
  4. Die Anpassung des Organisationsreglements Sekundarschulverband wurde einstimmig genehmigt.
  5. Dem Gemeindeverband für die Umsetzung des Kulturförderungsgesetzes im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental wurde einstimmig bei einer Enthaltung beigetreten und das damit verbundene Organisationsreglement (OgR) genehmigt.

Erstellt am: 04.06.2015

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel