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Frau Opfer von Tötungsdelikt – mutmasslicher Täter in Haft

Einsatzkräfte der Kantonspolizei Bern haben am Mittwochnachmittag in Oey eine leblose Frau aufgefunden. Sie wurde aktuellen Erkenntnissen zufolge Opfer eines Tötungsdelikts. Der mutmassliche Täter befindet sich in Haft und ist geständig.

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Am Mittwoch, 18. März 2020, in den Mittagsstunden wurde der Kantonspolizei Bern gemeldet, dass es in Oey möglicherweise zu einem Tötungsdelikt gekommen sei. Umgehend rückten Einsatzkräfte der Kantonspolizei Bern aus und fanden, gestützt auf die eingegangene Meldung, auf einem Industrieareal eine leblose Frau auf.

In der Folge wurden für erste Ermittlungen zu den Umständen und für die Spurensicherung verschiedene Spezialdienste der Kantonspolizei Bern, so etwa der Kriminaltechnische Dienst sowie Diensthundeführer aufgeboten.

Seit Dienstag, 24. März ist die Frau formell identifiziert. Bei dem Opfer handelt sich um eine 31-jährige Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, die im Kanton Bern wohnhaft war.

Wie die durchgeführten Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern ergaben, wies die Frau Verletzungen sowohl von stumpfer wie auch scharfer Gewalt auf, an deren Folgen sie verstorben war. In diesem Zusammenhang wurden am Tatort in Oey mehrere Gegenstände, die als Tatwaffe in Frage kommen, sichergestellt. Diesbezüglich sind weitere Ermittlungen im Gang. Gemäss aktuellen Erkenntnissen dürfte die Frau gleichentags an den Folgen von Gewalteinwirkung verstorben sein. Es steht ein Beziehungsdelikt im Vordergrund.

Der mutmassliche Täter, ein 60-jähriger Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, konnte kurz nach Eingang der genannten Meldung in Interlaken angehalten werden, als er mit dem Auto unterwegs war. Polizisten hatten das gesuchte Fahrzeug gesichtet und konnten den Fahrer nach einer kurzen Nachfahrt im Bereich Lindenallee dazu bringen, anzuhalten. In der Folge wurde der Mann widerstandslos festgenommen.

Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und wird sich nach Abschluss der polizeilichen Vermittlungen vor der Justiz verantworten müssen.

Erstellt am: 19.03.2020

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