Solarprojekt auf Alp Morgeten ist erstes Solarexpress-Projekt mit Baubewilligung
Regierungstatthalterin bewilligt Solarprojekt von Morgeten Solar
Die Morgeten Solar AG hat am 3. Mai 2024 vom Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Gesamtbaubewilligung für ihre geplante alpine Solaranlage am Südhang der Bürglen in der Gemeinde Oberwil erhalten.
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![Regierungstatthalterin bewilligt Solarprojekt von Morgeten Solar Regierungstatthalterin bewilligt Solarprojekt von Morgeten Solar](Bilder/So-koennte-es-auf-dem-Gipfelgrat-der-Buerglen-79679.jpg)
So könnte es auf dem Gipfelgrat der Bürglen (Visualisierung) aussehen, wenn die nun erteilte Baubewilligung umgesetzt wird.
Die Anlage soll mit einer Kapazität von 8,3 MWp und einer erwarteten Jahresproduktion von 12 GWh zukünftig erneuerbare Energie für rund 3000 Haushalte produzieren.
Nach der Einreichung des Baugesuches am 25. Oktober 2023 ist ein halbes Jahr vergangen. Das ist nur unwesentlich mehr als die fünf Monate, die im Merkblatt des Kantons Bern vorgesehen sind. Die Gemeinde Oberwil, das Regierungsstatthalteramt und die Fachstellen des Kantons Bern arbeiteten schnell und effizient. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachstellen war anspruchsvoll, jedoch zielführend und erfolgreich.
Mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes wurden alle eingegangenen Einsprachen gegen das Projekt in erster Instanz abgewiesen. Um mit dem Bau beginnen zu können, benötigt die Morgeten Solar AG sowohl die kantonale Baubewilligung für die Solaranlage, als auch eine eidgenössische Plangenehmigung vom ESTI und BFE für die Leitung und die Trafostation, die in Kürze erwartet wird.
Gegen die erteilte kantonale Baubewilligung kann noch Beschwerde ans Verwaltungsgericht sowie ans Bundesgericht erhoben werden. Gegen die nachfolgende Plangenehmigung für die Leitungen und die Trafostation kann mit einer Beschwerde das Bundesverwaltungsgericht und ebenfalls das Bundesgericht involviert werden.
Die drohenden Beschwerden wären bedauerlich, insbesondere weil das Projekt einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wurde. Die Anliegen der Umweltschutzorganisationen wurden weitestgehend berücksichtigt. Mit dem WWF wurde eine Vereinbarung zur Sicherung von Umweltanliegen getroffen, worauf er auf eine Einsprache verzichtet hat.
Das Gebiet ist durch einen Steinbruch und nicht mehr genutzte militärische Bauten vorbelastet und keine unberührte Berglandschaft mehr und die Anlage wird von bewohntem Gebiet praktisch nicht einsehbar sein.
Erstellt am: 12.05.2024