Aber, aber Herr Straubhaar. Ich dachte, mich laust der Affe, als ich Ihren Artikel im Obersimmentaler vom 12. Februar 2009 gelesen habe. Da steht doch wörtlich unter anderem drin: «Bedenken Sie auch, dass für die Spitäler keine direkten Steuergelder zur Verfügung stehen, sondern dass die hierfür notwendigen Mittel von den Betriebsgesellschaften selber erwirtschaftet werden müssen».
Ob Steuergelder nun direkt oder indirekt fliessen, ist für uns Steuerzahler absolut unbedeutend. Viel bedeutender sind Kernaussagen im Spitalversorgungsgesetz, welches unter vielem anderem festhält:
Der Kanton leistet finanzielle Beiträge an die Betriebs- und Investitionskosten…
Der Kanton leistet seine Beiträge an die Behandlung sowie den Aufenthalt von Patientinnen und Patienten…
Die Investitionen der Leistungserbringer werden, vom Kanton durch separate Investitionsbeiträge oder durch Anteile der leistungsbezogenen Pauschalen…
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion kann im Rahmen des Voranschlags…
Er (der Kanton) hält kapital- und stimmenmässig mindestens die Mehrheit an der Institution.
usw.
Herr Straubhaar, fällt dieses Geld dem Kanton einfach so vom Himmel in den Schoss??? Bitte hören Sie auf, die Bevölkerung für dumm verkaufen zu wollen und versuchen Sie, wieder Bodenhaftung zu finden. Ihr Bruder vom Spitalamt des Kantons Bern bietet sicher Hilfe an. Hans-Peter Böhlen, Lenk
Erstellt am: 19.02.2009