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T&R

Haben Sie die Risiken Ihrer Gesellschaft im Griff?

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Haben Sie die Risiken Ihrer Gesellschaft im Griff?

Marc Aellen, lic.rer.pol., dipl. Wirtschaftsprüfer Leiter Fachbereich Wirtschaftsprüfung T&R.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Aktienrecht. Dieses sieht unter anderem vor, dass alle Aktiengesellschaften im Anhang zur Jahresrechnung Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung offen legen müssen (Art. 663 b, Ziff. 12 OR). Diese Regel gilt im Übrigen auch für alle GmbH’s sowie für diejenigen Stiftungen, Genossenschaften und Vereine, die einen Anhang nach Aktienrecht erstellen wollen/müssen. Im Übrigen ist es dabei nicht von Bedeutung, ob eine Firma revisionspflichtig ist oder nicht!

Da nun die Erstellung der Jahresrechnungen 2008 ansteht, für welche diese Regel erstmals Anwendung findet, sollen nachfolgende Erläuterungen etwas Licht ins Dunkel bringen.

Was ist zu tun und durch wen?

Die Oberleitung der Gesellschaft obliegt bei der Aktiengesellschaft dem Verwaltungsrat, bei der GmbH den Geschäftsführern. Der Gesetzgeber hat nun festgelegt, dass im Rahmen dieser Oberleitung eine systematische und strukturierte Auseinandersetzung mit den Unternehmensrisiken erfolgen und dokumentiert werden muss. Dabei geht es darum, sich zu überlegen, welche Risiken für die Unternehmung bestehen und welche Auswirkungen diese haben können. Risiken können sowohl von ausserhalb der Unternehmung (wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen) als auch von innerhalb der Unternehmung (Produkte, Mitarbeiter, Infrastruktur, Nachfolge) stammen. Es bietet sich somit an, die Risikoanalyse so zu strukturieren, dass man sich überlegt, welche Gefahren ausserhalb und innerhalb der Firma lauern und welche Konsequenzen diese haben können. Die Auswirkungen können von unbedeutend bis katastrophal gehen und im schlimmsten Fall zum Untergang einer Firma führen. Die Meinung des Gesetzgebers bei der Einführung dieser Vorschrift war, dass Risiken möglichst frühzeitig erkannt werden und dadurch rechtzeitig Massnahmen eingeleitet werden können, um das langfristige Überleben der Unternehmung sicherzustellen. Damit ist auch gesagt, dass die Aufgabe nach der Aufnahme und Beurteilung der Risiken noch nicht beendet ist, sondern für jedes erkannte Risiko festgelegt werden muss, wie mit diesem umgegangen werden soll. Jedes Unternehmertum bringt Risiken mit sich, die getragen werden müssen und nicht vermieden werden können. Andere Risiken können durch rechtzeitiges Handeln vermieden werden; gegen gewisse Risiken kann man sich versichern. Das Endprodukt der Beurteilung bildet ein Risikokatalog, welcher die erkannten Risiken mit den möglichen Auswirkungen und den zu treffenden Massnahmen ausweist. Dieser Katalog kann bei KMU’s durchaus auf einer A4-Seite Platz haben, denn es geht nicht darum, sämtliche möglichen und unmöglichen Risiken aufzulisten, sondern nur die Schlüsselrisiken, welche letztendlich über Sein oder Nichtsein entscheiden können. Diese muss man im Griff haben und laufend überwachen.

Was muss offen gelegt werden?

Dazu gehen die Meinungen unter den Experten zurzeit noch auseinander. Die beiden Extremvarianten stellen die vollständige Offenlegung des Risikokatalogs versus einen blossen Verweis auf ein Sitzungsdatum des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsführung dar. Es scheint klar, dass aus Konkurrenzgründen die Variante der vollständigen Offenlegung des Risikokatalogs eher nicht in Frage kommt. Klar ist aber auch, dass die Minimalvariante sicher nicht der Meinung des Gesetzgebers nachkommt. Somit dürfte sich eine Zwischenvariante durchsetzen, die etwas über den Prozess der Risikobeurteilung aussagt, aber nicht konkret auf die für die Firma bestehenden Risiken und zu treffenden Massnahmen eingeht.

Alles klar? In diesem Bereich können Ihnen Berater leider nicht die ganze Arbeit abnehmen, da nur Sie Ihre Risiken wirklich kennen. Die Fachleute der T&R Oberland AG unterstützen Sie aber gerne bei diesem Prozess, indem wir Ihnen unsere Erfahrung, unser Wissen und erprobte Hilfsmittel zur Verfügung stellen.

Erstellt am: 19.02.2009

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