Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Grossrat Hans-Jörg Pfister

Rückzug der Beschwerde

Um dem Investitionsvorhaben der BDG nicht weiter im Wege zu stehen, hat Hans-Jörg Pfister seine Beschwerde vom 15.12.2008, betreffend Gemeindeversammlung vom 5.12.2008, Traktandum 4, Bergbahnen Destination Gstaad AG, Investitionsbeitrag zurückgezogen.

rating rating rating rating rating

Im Schreiben an den Regierungstatthalter hält Pfister jedoch unter anderem nochmals deutlich am inkorrekten Abstimmungsprozedere fest.

Die BDG kann nun das Konzept «Konzentration» mit einem Investitionsvolumen von Fr. 164 Mio. umsetzen.

H.-J. Pfister hielt in seinem Rückzugsschreiben an den Regierungsstatthalter folgendes fest:

«Diverse Abklärungen und ein Gespräch mit Regierungsmitgliedern haben mich jedoch in meiner Meinung bestärkt, dass das Abstimmungsprozedere anlässlich der Gemeindeversammlung vom 5.12.2008 nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Haltung und das Vorgehen der Gemeindebehörden ist eine Beschneidung der demokratischen Rechte. Den Bürgern/Bürgerinnen wurde die Möglichkeit verweigert, mit Ja oder Nein Stellung zu meinem Antrag zu nehmen, was rechtswidrig ist. Schliesslich handelt es sich um einen sehr bedeutenden Entscheid, wenn man bedenkt, dass es um ein Kreditgeschäft von 1,5 Mio. geht und um eine Budgetbelastung von Fr.150000.– für die nächsten 10 Jahre.

Die Bedeutung des unkorrekten Versammlungsablaufes, könnte von Amtes wegen von der zuständigen Instanz durchaus als gravierend beurteilt werden, so dass ein weiterbearbeiten, auch wenn der Beschwerdeführer zurückgezogen hat, durchaus möglich ist.

Der Rückzug erfolgt übrigens nicht weil ich das Gefühl habe, dass meine Beschwerde nicht gestützt werden kann. Ich werde mir die Möglichkeit offen behalten, Massnahmen auf politischem Weg zu fordern, um die demokratischen Rechte der Bürger sicher zu stellen.

Sollte das Investitionsprogramm der BDG AG, das als Grundlage für die Stimmberechtigten und als Bestandteil zur Entscheidfindung diente, verändert werden, werde ich eine Verantwortlichkeitsklage gegen die BDG AG einreichen.»

Erstellt am: 19.02.2009

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Die Kommentarfunktionalität wurde für diesen Artikel deaktiviert.
Interessante Artikel