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Interpellation

Offene Fragen zum Spital Zweisimmen

Das 38-jährige Gebäude, welches gemäss der Studie Schertenleib in einem baulich guten Zustand ist und für rund 5 Mio. Franken auf den neusten Stand modernisiert werden kann, soll nun abgerissen werden. Erstaunlich dass überhaupt Studien in Auftrag gegeben werden, wenn dann die Expertenmeinungen nicht beachtet werden, nur weil das Resultat nicht genehm ist. Die Geburtenabteilung soll in Zweisimmen geschlossen werden, den werdenden Müttern wird ein Weg von bis zu 70 km Wegstrecke zugemutet. Daher muss nun mal geklärt werden, ob die Geburtshilfe zur Grundversorgung gehört oder nicht.

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Der Regierungsrat [oder die Justizleitung] wird gebeten, über folgende Angelegenheit des Kantons Auskunft zu erteilen:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage, unter Berücksichtigung des Rosa-Haueter-Legats stützt sich der Plan zum Abriss des Spitals?
  2. Wie ist es erklärbar, dass ein speziell für Spitalnutzung geeignetes Gebäude im Alter von lediglich 38 Jahren abgerissen wird, statt dass zwischen Thun und Zweisimmen «Arbeitsteilung» betrieben wird, wie der GEF Direktor am 23. März 2012 anlässlich einer Pressekonferenz erklärt hat? Wie passt so ein Vorhaben in das finanzpolitische Umfeld?
  3. Gehört die Geburtshilfe zur Grundversorgung und wenn nicht mit welcher Begründung?
  4. Wie kann die einwandfreie Geburtshilfe in den bis zu 70 km entfernten Gemeinden noch sichergestellt werden und wer trägt die für die Patienten entstehenden zusätzlichen Kosten?

Das Thema brennt bei Bevölkerung unter den Nägeln, die Verunsicherung in den betroffenen Tälern ist gross, daher wird Dringlichkeit verlangt.

Grossrat Thomas Knutti
Grossrätin Anne Speiser-Niess
Grossrat Christian von Känel

Erstellt am: 04.09.2014

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