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Interessengemeinschaft Spitalversorgung Simmental-Saanenland (IG)

Spitalentscheid 2014 vom Tisch?

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Die Vernehmlassungsfrist zum neuen Spitalversorgungsgesetz (SpVG) ist abgeschlossen. Mit Genugtuung hat die IG von verschiedenen Vorstössen anlässlich der letzten Grossrats-Session Kenntnis genommen. Eine Stärkung der ländlichen Spitäler wurde im Rat beschlossen und im Umkreis von 50 km muss ein Spital stehen. Regierungsrat Philippe Perrenoud hat denn auch folgerichtig gegenüber Grossrat Pfister klargestellt, dass die Jahreszahl 2014 zu streichen sei und nicht mehr verwendet werden soll.

Vernehmlassung Spitalversorgungsgesetz

Die IG ist erfreut, dass das Rettungswesen nach der Regel 90/15 kantonsweit eingeführt wird (90% der Bevölkerung erhalten in 15 Minuten ärztliche Hilfe). Die IG ist aber der Ansicht, dass der Standort Saanenmöser zwingend nach Saanen und Zweisimmen verlegt werden muss. Wie in früheren Zeiten soll dafür geschultes Spitalpersonal eingesetzt werden. Für Bergregionen hat sich das seit 2005 eingeführte Gesigen-Modell weder als kostengünstig noch effizient und verlässlich erwiesen. Die IG ist gespannt, was der neue Chef der Rettungsdienste in Gesigen zu bewerkstelligen vermag.

Daneben wendet sich die IG gegen eine Zusammenfassung der RSZ (Regionale Spitalzentren) in eine Holdinggesellschaft oder in eine kantonsweite Aktiengesellschaft. Hingegen fordert die IG, dass bei strategischen Entscheiden der RSZ (Spitalschliessungen), welche die Versorgungssicherheit in peripheren Gebieten in Frage stellen, dem Kanton als Eigner ein Veto-Recht eingeräumt wird. Zudem schlägt die IG zur Sicherstellung der Finanzierung peripherer Standorte eine Lenkungsabgabe vor. Diese soll auf dem Betriebsertrag jeder Spitalunternehmung, die auf der Spitalliste figuriert, erhoben werden. Deren Aufteilung wäre im Verhältnis der Fallzahlen je Spital festzulegen.

Verunsicherung von Personal und Ärzten abgeschafft?

Die schon zu lange andauernde Verunsicherung von Personal und Ärzten betreffend Zukunft des Spitals Zweisimmen wird von der IG als sehr kontraproduktiv beurteilt. Dies führte nachweislich zu Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal auf allen Stufen rekrutieren zu können.

Die IG hat daher beschlossen, quasi eine Ombudsstelle für Patienten wie Personal sowie andere Anliegen zu schaffen. IG Spitalversorgung, Postfach 459, 3770 Zweisimmen: An diese kann sich jedermann wenden. Die IG bürgt dafür, dass alle Anliegen und Feststellungen anonymisiert, stufengerecht zur Bearbeitung weitergeleitet werden.

Erstellt am: 11.10.2012

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