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Motion von Grossrat Hans-Jörg Pfister, FDP, Zweisimmen

Vertrauen allein genügt nicht – Kontrolle externer Leistungserbringer (Spital AGs) ist zwingend

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Der Regierungsrat wird ersucht:

1. Dass eine kompetente kantonale Finanzfachstelle die rechtmässige Verwendung der finanziellen Leistungen und Infrastrukturabgeltungen an die Spitalzentren prüft. Sollte eine gesetzliche Vorgabe zur Prüfung nicht existieren, so ist eine solche unverzüglich und zwingend einzuführen.

2. Bei Kostenüberdeckung von Spitalgruppen denselben Verteilschlüssel anzuwenden wie bei allen anderen Dienstleistungserbringern, welche mit Unterstützung von öffentlichen Geldern ihre Leistung erbringen: 232/3 des Rechnungsgewinnes zu Gunsten des Kantons und 131/3 zu Gunsten der erwirtschaftenden Organisation.

3. Bis ins Jahr 2010 sind in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Stellen abzubauen.

Begründung:

1. Im Bereich des Controlling besteht heute Unklarheit, welche neutrale Fachstelle die rechtmässige Verwendung der Steuergelder kontrolliert.

2. Im Sinne der Gleichbehandlung aller externer Leistungserbringer ist auch bei den Spitalgruppen die Regel anzuwenden, dass Rechnungsgewinne zu 232/3 an den Kanton und 131/3 an die Organisation aufgeteilt werden.

3. Mit dem neuen Spitalversorgungsgesetz wurde die Versorgungsplanung bzw. Sicherstellung der Gesundheitsversorgung mit Leistungsverträgen an die Spitalgruppen übertragen. Dadurch wurde die Gesundheits- und Fürsorgedirektion personell stark entlastet, so dass der Personalbestand zwingend herunterzufahren ist. 3.2.2008

Erstellt am: 10.07.2008

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