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Weiss die Linke nicht mehr was die Rechte tut?

Die Medienmitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern vom 16. Januar 2012 (in der letzten Ausgabe; Nr. 3) veranlasst die IG Spitalversorgung, sich in der nachfolgenden Klarstellung zu rechtfertigen.

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Was geschah bisher und wie lautete der Auftrag an die Spital STS AG

In der Versorgungsplanung 2007–2010 sah der Regierungsrat (RR) als zuständige Behörde in Zweisimmen und Saanen je ein Gesundheitszentrum vor für den Fall, dass in Saanenmöser kein neues Akutspital gebaut werden könne. In seiner Medienmitteilung vom 2. Juli 2010 stellte der RR klar, dass der Neubau eines Spitals in Saanenmöser nicht realisierbar sei. In der gleichen Medienmitteilung beauftragte der RR den Verwaltungsrat Spital STS AG, die Arbeiten für eine langfristige medizinische Grundversorgung im Raum Simmental-Saanenland unter Berücksichtigung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit für die Bevölkerung in Abstimmung mit den lokalen Behörden, an die Hand zu nehmen.

Die Spital STS AG hat den Regierungsauftrag erfüllt!

Entsprechend dem Auftrag des RR erarbeitete der VR STS AG ein Konzept, welches am 6. Juli 2011 dem RR zur Genehmigung unterbreitet wurde. Kurze Zeit später erschien vom RR die Versorgungsplanung 2011–2014; auch diese enthält wiederum je ein Gesundheitszentrum in Zweisimmen und Saanen, wobei dasjenige in Zweisimmen die stationäre Akutversorgung in der Region sicherstellen soll.

Was ist nur los mit unseren Spitalverantwortlichen?

Was seit 2007 allen Beteiligten klar war – dass nämlich zwei Gesundheitszentren teurer zu stehen kommen werden als ein Akutspital – soll nun plötzlich als Begründung dafür gelten, den profunden Lösungsvorschlag des VR STS AG, sechs Monate nach dessen Einreichung, abzulehnen. Dies mit der Behauptung, dass für einen Betriebskostenbeitrag keine klare Rechtsgrundlage bestehe. Das stimmt nachweislich nicht, denn das Spitalversorgungsgesetz erlaubt, gestützt auf die Artikel 30 und 32 explizit, in begründeten Fällen finanzielle Beiträge zu leisten. Dazu kommt, dass der Grosse Rat kürzlich mehrere Planungs-Erklärungen überwies, die genau die Problematik der Grundversorgung in den ländlichen Gebieten zum Thema hatten.

Der Sparvorschlag

Zusätzlich leisten wir uns den Luxus eines Ambulanz-Standorts Saanenmöser, mit dem nachweislich in sehr vielen Fällen die Modelle 90/15 respektive 80/30 für das Rettungswesen nicht erfüllt werden können. In der Annahme, dass in Saanenmöser Kosten generiert werden, mit denen allfällige Investitionskredite für notwendige Zusatzbauten in Zweisimmen und Saanen kapitalisiert werden könnten, macht auch dieses System keinen Sinn.

Auch wir, dahinten in den Tälern, haben Recht auf eine medizinische Grundversorgung!

Zusätzlich wird durch die widersprüchliche Haltung des Regierungsrates einmal mehr ein Entscheid hinausgezögert und das Personal an den betroffenen Standorten zusätzlich verunsichert.

Sehr zu denken gibt zudem die Haltung des RR auch deshalb, weil die ganze Begründung sich ausschliesslich an Ausgaben orientiert und die Versorgungssicherheit der Touristen ausgeklammert bleibt. Immerhin erbringen die mehr als 50 000 Touristen in der Saison Einnahmen verschiedenster Art, welche mindestens teilweise auch direkt dem Kanton zufliessen. Eine Versorgung nur auf die ständige Wohnbevölkerung zu beziehen ist in einer Tourismusregion schlicht verantwortungslos und rechtswidrig.

Ihr Damen und Herren Regierungsrätinnen und Regierungsräte: Seid Ihr euch eigentlich bewusst, welch trauriges Spiel Ihr seit Jahren mit der Region Simmental-Saanenland betreibt?

Erstellt am: 26.01.2012

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