Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Rechtskraft der Einbürgerungsverordnung

rating rating rating rating rating

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zweisimmen am 6. November 2018 die Erneuerung der Einbürgerungsverordnung der Gemeinde Zweisimmen beschlossen hat. Die Verordnung ist rückwirkend auf 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt worden. Gemeinderat Zweisimmen

Erstellt am: 15.11.2018

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel