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Medienmitteilung: Pro Komitee «Gesundheitsnetzwerk»

Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis von Lauenen eingereicht. Kanton Bern und Spital STS AG müssen demokratische Prozesse einhalten

Simmental-Saanenland, 21. Dezember 2023 – Fristgerecht ist eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 19. November 2023 der Gemeinde Lauenen eingereicht worden. Die Eingabe richtet sich insbesondere gegen die Intervention der Gemeinde Gsteig in den Abstimmungskampf zum integrierte Versorgungsmodells der Gesundheit Simme Saane (GSS AG). Das Pro Komitee Gesundheitsnetzwerk ruft die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) und die Spital STS AG in einer Medienmitteilung eindringlich auf, den demokratischen Prozess der Urnenabstimmung unbedingt zu achten.

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Mit Befremden und Unverständnis nimmt das Kernteam deshalb die gemeinsame Medienmitteilung der GSI und der Spital STS AG vom 19. Dezember 2023 zur Kenntnis. Die Darstellung, dass die Urnenabstimmung vom 19. November 2023 über das integrierter Versorgungsmodell GSS AG bereits endgültig entschieden sei, entspricht nicht der Tatsache. Wie dem Kernteam bekannt ist, wurde die gleichentags abgelaufene Beschwerdefrist fristgerecht genutzt und eine Abstimmungsbeschwerde erhoben. Wird diese gutgeheissen, ist die Abstimmung in Lauenen erneut durchzuführen.

Ohne Frage gilt es auch aus Sicht des Pro Komitee das Szenario eines ambulanten Gesundheitszentrums vorzubereiten. «Alle Arbeiten sind jedoch unter dem Vorbehalt der Abstimmungsbeschwerde zu leisten und dürfen nicht zur Folge haben, dass eine Gutheissung dieser Eingabe obsolet würde, weil bereits weitreichende und präjudizierende Entscheide und Massnahmen den Weiterbetrieb des Akutspitals Zweisimmen verhindern», sagt der Leiter des Pro Komitee, alt Nationalrat Erich von Siebenthal. Insbesondere Abwerbeversuche von Personal durch die Spital STS AG für den Standort Thun werden als eine solche Massnahme verstanden.

Erstellt am: 22.12.2023

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