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Gefahrenzonen sorgen für Unmut

«Es ist doch unser Land!»

Am Donnerstag, 24. März besuchten rund 70 Interessierte eine Orientierungsversammlung in der Mehrzweckhalle St. Stephan. Drei Punkte standen auf dem Programm und zwei davon hatten es in sich: Mit dem Zonenplan «Naturgefahren» und den Zonenplänen «Gewässerraum» muss die Gemeinde Bundes- bzw. kantonale Vorgaben umsetzen. Und dabei in die Rechte der Grundbesitzer eingreifen. Eine gereizte Stimmung war damit vorprogrammiert.

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«Es ist doch unser Land!»

© Armin Berger

Rote Zone Färmeltal: Ohne Sonderregelung würde im Färmeltal wegen der hohen Lawinengefahr kaum noch Bautätigkeit möglich sein und die Existenz der dort lebenden Familien infrage gestellt.

«Wir müssen es machen», stellte Gemeindepräsident Albin Buchs gleich zu Beginn klar. Und machte damit deutlich, dass der Zonenplan «Naturgefahren» keine Idee des örtlichen Gemeinderates ist, sondern eine Pflicht. «Von oben» verordnet. Vor vielen Jahren schon hatte der Regierungsrat rutschende Hänge, die Brienz bedrohen, zum Anlass genommen, Naturgefahren stärker in die Bauvorschriften einfliessen zu lassen. Gefahrenzonen mit Bauverboten als Folge. Die weitere Umsetzung wurde an die Gemeinden delegiert. Eine Wahl haben diese freilich nicht.

Doch was «die da in Bern» fordern, stösst in St. Stephan an diesem Abend überwiegend auf Unverständnis und Ablehnung. Einerseits, weil man die Gefahren kennt und – durchaus bewusst – mit ihnen lebt und sich darauf einstellt. Eine (städtische) Vollkasko-Mentalität ist den Menschen hier fremd. Nicht wenige an diesem Abend sind in der unfallgefährdeten Berg-landwirtschaft tätig und jeder fährt ein Auto – mit bekanntermassen hohem Unfallrisiko. Für die Bauverbotszonen nach dem zur öffentlichen Auflage gelangten Zonenplan «Naturgefahren» gilt aber ein anderer Massstab: Ein mögliches Schadensereignis, das vermutlich alle 300 Jahre eintreten könnte, soll zum Mass aller Dinge werden. Manch einer im Saal fragt sich, ob die Vorgaben in Bern von Leuten erdacht wurden, die ihr gesamtes Leben in einem Bunker verbringen. In St. Stephan würde man lieber auf Eigenverantwortung setzen – wie bisher.

«Gefährlichstes Tal der Schweiz» soll Sonderregelung bekommen

Speziell im Färmeltal, von einer Boulevard-Zeitung bereits als «gefährlichstes Tal der Schweiz» bezeichnet, ginge dann fast gar nichts mehr. Die Bewohner, deren Häuser überwiegend schon seit vielen Generationen bewohnt und weitervererbt wurden, könnten weder neu- noch wiederaufbauen, noch wären Erweiterungen möglich.

Dass das Färmeltal stark lawinengefährdet ist, stellt dabei keiner der Anwesenden in Abrede. Doch stösst man sich an der blossen Fokussierung auf die Naturgefahren. Denn schon vor über 70 Jahren wurde damit begonnen, wirksame Lawinenschutzmassnahmen an den Häusern zu treffen. Schliesslich gibt es seit einigen Jahrzehnten die technischen Möglichkeiten für einen Lawinenschutz und man kennt die Gefahren im Tal schon seit Generationen – für die Menschen vor Ort sind sie keine Berner Neuentdeckungen.

Der Gemeinderat will der speziellen Situation im Färmeltal mit einer Sonderreglung begegnen: In das Baureglement soll der neu entwickelte Art. 57a aufgenommen werden, der das Bauen im Färmeltal auch in der «roten Zone» erlauben soll. Ob die notwendige kantonale Genehmigung für eine solche «Lex Färmeltal» allerdings erhalten wird, ist ungewiss: Das zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) führte bereits zwei Vorprüfungen durch und äusserte Vorbehalte. Auf die Frage, was im Falle einer Ablehnung der Sonderregelung passieren würde, betont Buchs, dass man derzeit auf gute Argumente setze und eine tragbare Lösung mit dem AGR anstrebe. «Aber wenn das nicht gelingt?», lassen die Anwesenden nicht locker. «Dann könnte es auch nach Lausanne gehen» – dem Sitz des Bundesgerichts – gibt sich Buchs zwar dialogbereit, aber in der Sache hart.

Land wird entwertet

Kritisiert wurden von den Teilnehmern denn auch die Intransparenz der Zonenfestlegung und die Unklarheit, anhand welcher Kriterien oder Ereignisse überhaupt die Zonenfestlegung erfolgt. Der Eingriff in das Eigentum führe zu einer Entwertung der Grundstücke, die folglich nicht auf Zustimmung stiess: «Es ist doch unser Land!», hiess es. Und damit verbunden: Warum mischt sich der Kanton da jetzt überhaupt ein?

Gemeindepräsident Buchs rät seinen Gemeindebürgern denn auch, jetzt aktiv zu werden: Die Zeit der öffentlichen Auflage bis zum 19. April müsse genutzt werden für Einsprachen und Verbesserungsvorschläge. Geplant ist, noch in diesem Jahr an einer Gemeindeversammlung einen endgültigen Beschluss zu fassen. Und dann auf die Genehmigung durch das AGR zu hoffen.

Erstellt am: 01.04.2022

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Kommentare
galzer 13.04.202217:31 Uhr

Dann müsste der Bund doch auch die Land-Liegenschaftsbesitzer massiv und korrekt entschädigen.
Nur das wirds nicht geben oder?


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