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Wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft:

Spital Zweisimmen ist versorgungsnotwendig

Der Kanton Bern als Eigner der Regionalen Spitalzentren hat nach 6-jährigen Diskussionen eine anspruchsvolle Frage geklärt: Der Spitalstandort Zweisimmen ist versorgungsnotwendig, und die Spital STS AG hat den politischen Auftrag, den Standort weiter zu betreiben. Dieses positive Signal zur Standorterhaltung haben die Verantwortlichen der Spital STS AG heute den Mitarbeitenden und regionalen Behörden mitgeteilt. Die politische Absicht bedeutet jedoch im Moment nicht, dass das Spital Zweisimmen nachhaltig gesichert ist. Offen ist aus Sicht der Spitalgruppe nach wie vor die Klärung der Finanzierung des versorgungsnotwendigen Basispakets wie es in der Spitalliste definiert ist.

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Der Verwaltungsrat der Spital STS AG hatte im Mai 2012 entschieden, dass das Spital Zweisimmen weiterbetrieben werden kann, falls der Regierungsrat des Kantons Bern die Versorgungsnotwendigkeit des Spitalstandortes deklariert und entsprechende finanzielle Mittel gesprochen werden. Sollte der Kanton jedoch keine oder nicht ausreichende Mittel sprechen, müsse mit der Schliessung des Spitals Zweisimmen im Jahre 2014 gerechnet werden.

Regierungsratsentscheid vom 19.6.2013

Die Berner Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2013 beschlossen, die bisher gültige Versorgungsregel («80 Prozent der Bevölkerung erreichen in 30 Minuten ein Spital») durch eine Distanzkomponente («die Distanz zum nächsten Spital beträgt nicht mehr als 50 km») zu ergänzen. Diese ergänzte Versorgungsregel wird per sofort angewendet und in die nächste Versorgungsplanung integriert.

Auswirkungen auf den Spitalstandort Zweisimmen

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG hat den Entscheid des Regierungsrates und die damit verbundenen Konsequenzen an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 24. Juni 2013 diskutiert und stellt fest, dass der Regierungsrat mit der Inkraftsetzung der neuen Versorgungsregel den Spitalstandort Zweisimmen mit Ausnahme der Gynäkologie und Geburtshilfe als versorgungsnotwendig erachtet. Das Basispaket eines versorgungsnotwendigen Spitals beinhaltet die Chirurgie, die Innere Medizin und den Notfall.

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG hat entschieden, zusätzlich zum versorgungsnotwendigen Basispaket die Bereiche Gynäkologie/Geburtshilfe sowie die Dialyse im Spital Zweisimmen bis auf weiteres anzubieten. Bezüglich der Geburtshilfe wird er das Gespräch mit den Gemeinden suchen, um eine Mitfinanzierung der ungedeckten Kosten dieses Angebotes ab 2015 zu erwirken.

Die Spitalverantwortlichen halten jedoch fest, dass dieser Auftrag eine grosse Herausforderung darstellt und ohne weiteres den Bestand der Spital STS AG bedrohen könnte. Aus dieser Perspektive ist das Spital Zweisimmen damit aktuell nicht nachhaltig gesichert. Ohne finanziell massgebliche und nachhaltige Unterstützung durch den Kanton ist ab 2015 die Aufrechterhaltung des Betriebes in Zweisimmen nicht möglich. Gemäss heutigem Wissensstand bleibt auch bei der vom Kanton vorgeschlagenen Redimensionierung des Standortes ein jährliches Defizit in der Höhe von 5 Millionen Franken bestehen. Mit dem neuen Spitalversorgungsgesetz kann der Kanton nicht gedeckte Kosten ausgleichen, wenn ein Spital trotz effizientem Betrieb eine vom Kanton als versorgungsnotwendig bezeichnete Leistung nicht finanzieren kann.

Eine weitere Herausforderung für die Spital STS AG besteht darin, dass die Personalrekrutierung für periphere Spitäler sich schon heute sehr schwierig gestaltet. Zudem werden nach Ansicht der Spitalgruppe im Rahmen der neuen Spitalliste die Themen der Mindestfallzahlen und Qualitätsvorgaben eine noch höhere Bedeutung erhalten. Auch diese Problematik kann – ähnlich wie bei der Personalrekrutierung – für kleine Standorte grosse Auswirkungen haben. Durch die Tatsache, dass der Kanton jeweils nur für eine zeitlich begrenzte Periode (vierjährige Versorgungsplanung) finanzielle Unterstützung gewähren dürfte, kann die Spital STS AG am Standort Zweisimmen keine Grossinvestitionen tätigen, sondern nur betrieblich notwendige Unterhaltsarbeiten ausführen. Erschwerend kommt dazu, dass die Inanspruchnahme der medizinischen Leistungen durch die regionale Bevölkerung gegenwärtig sinkt.

Gemeinsam ist es möglich

Die Spital STS AG ist bereit, ihren Beitrag für eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Gesundheitsversorgung in der Region Simmental-Saanenland weiterhin zu leisten. Die Herausforderung setzt hingegen ein hohes und nachhaltiges Engagement von allen Beteiligten (Kanton, Spital STS AG, Gemeinden, regionale Ärzteschaft) sowie die Inanspruchnahme der medizinischen Leistungen ihres Spitals durch die Bevölkerung voraus.

Information an Spitalleitung, Mitarbeitende und Behörden

Spital STS-Verwaltungsratspräsident Peter Dolder und CEO Bruno Guggisberg haben heute der Spitalleitung und den Mitarbeitenden des Spitals Zweisimmen sowie den regionalen Behörden den Entscheid persönlich mitgeteilt.

Weiteres Vorgehen

Nach der Sommerpause wird die Spital STS AG zusammen mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern das weitere Vorgehen in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung des Spitals Zweisimmen auf der Grundlage des Pilotprojektes «Medizinische Grundversorgung Obersimmental-Saanenland» (MeGOS) besprechen.

Erstellt am: 28.06.2013

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