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Zum Pächterwechsel in der Sommerau

Demokratie ade – es lebe die Diktatur

Ich halte ganz klar fest, dass dieses Schreiben mit den Bewerbern der Pacht Sommerau nichts zu tun hat. Es geht einzig um das Verhalten des Gemeinderates.

Von Hans Bettler

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An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 hat das Stimmvolk dem Antrag des Gemeinderates zugestimmt, das Land zu verpachten und die Gebäude mit einem Baurechtsvertrag dem Pächter zu übertragen. Ebenso wurde einem recht komplexen Punktesystem zugestimmt, um den zukünftigen Pächter zu ermitteln.

Der Gemeinderat hat am 13. April 2017 beschlossen, die Sommerau an Familie Gobeli zu verpachten. Familie Eschler hat am 23. Mai 2017 beim Regierungsstatthalter Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht. An der Orientierungsversammlung wurde gesagt, es werde keine halben Punkte geben. In der Bewertung wurden aber halbe Punkte vergeben, was sich zu Ungunsten von Eschlers auswirkte.

Nach sehr langer Überlegungszeit hat der Regierungsstatthalter am 29. März 2018 die Beschwerde der Familie Eschler abgewiesen. Am 3. Mai 2018 hat Familie Eschler Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben.

Am 7. Januar 2019 – ebenfalls nach sehr langer Überlegungszeit – hat das Verwaltungsgericht ein Urteil erlassen.

Da der Gemeinderat einen kompetenzwidrigen Beschluss gefasst hat und der Regierungsstatthalter zu Unrecht auf die dagegen eingereichte Beschwerde eingetreten ist, liegen wesentliche Verfahrensverletzungen vor, welche eine Kassation von Amtes wegen unumgänglich machen (Zitat aus dem Urteil vom 7. Januar 2019).

Der Entscheid über Pacht- und Baurecht obliegt nur der Gemeindeversammlung. In der Auflage (z.Z. im Gemeindehaus) zum Traktandum 3 «Genehmigung Pacht- und Baurechtsvertrag» kann der Bürger folgende Unterlagen einsehen:

Die Blätter mit den Bewertungen der Bewerber.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7. Januar 2019.

Der Pachtvertrag für die Sommerau, mit Beginn 1. April 2018 über 30 Jahre, abgeschlossen am 28. Februar 2019. Pachtzins 3500 Franken bei einer Fläche von 41 Hektar (= 84 Franken pro Hektar). Die Direktzahlungen (über 100000 Franken) werden heute vor allem an Hand der Fläche berechnet. (Für unser Land bezahlt der Pächter einen vom Hondrich geschätzten Pachtzins von 350 Franken pro Hektar).

Der Baurechtsvertrag für die Sommerau mit Beginn 1. April 2018 über 30 Jahre, abgeschlossen am 28. Februar 2019. Baurechtszins 14000 Franken pro Jahr. Der Erwerbspreis für die Gebäude von 403000 Franken wird dem Pächter als zinsloses Darlehen gewährt. Dieser Vertrag gilt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung.

Hier einige Fragen an den Gemeinderat:

Weshalb kann der Bürger die Betriebskonzepte der zwei Erstklassierten nicht einsehen?

Weshalb wird am Infoabend vom 20. März 2019 über Traktandum 3 nicht informiert?

Weshalb schliesst der Gemeinderat einen Monat vor der Gemeindeversammlung die Pacht-und Baurechtsverträge ab? Stellt der Gemeinderat die Bürger damit vor vollendete Tatsachen? Wird Traktandum 3 zur Farce? Was, wenn die Bürger nicht zustimmen?

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes hat die Gemeinde die Kosten zu tragen – wie viel kostet dieser Fall bis jetzt?

Boltigen scheint eine finanzstarke Gemeinde zu sein – betrachtet man die tiefen Zinsen und das Darlehen zum Nulltarif.

Ich ersuche den Gemeinderat am Infoabend vom 20. März 2019, diese Fragen zu beantworten.

Ich lehne beide Verträge ab. Den Pachtvertrag wegen den zu tiefen 84 Franken pro Hektar und den Baurechtvertrag, der den Pächter nicht verpflichtet, das Betriebskonzept umzusetzen (das Betriebskonzept wurde mit 60 Prozent bewertet). , Boltigen

Erstellt am: 14.03.2019

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