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Da hilft nur zurück auf Feld eins!

Verpachtung der Gemeindeliegenschaft Sommerau

Von Walter Mani, Faulensee

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(Zum Leserbrief von Hans Bettler)

Als gebürtiger Boltiger bin ich Hans Bettler sehr dankbar für die Thematisierung des Vorgehens der Gemeindebehörde in rubrizierter Angelegenheit. Denn es geht meines Erachtens nicht an, dass durch die Unbedarftheit eines Gremiums, welches es unterliess seine Hausaufgaben zu machen, junge Bauernfamilien die Konsequenzen zu tragen haben.

Wenn schon ein vorhandenes Reglement mit dem Resultat eines Gerichtsentscheides aufs Gröbste ignoriert wird, so wäre eine Neubeurteilung der Lage seitens der Gemeindebehörde spätestens nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts am Platz gewesen. Was geschieht aber stattdessen? Der Gemeinderat ergreift offensichtlich mit dem Abschluss von Pacht- und Baurechtsverträgen diskussionswürdigem Inhalts die Flucht nach vorn. Ich erwähne in diesem Zusammenhang lediglich zwei Positionen aus den vorgenannten Verträgen. Einerseits erachte ich es gegenüber den übrigen Gemeindebürgern als grob fahrlässig, in dieser schnelllebigen Zeit einen Pachtvertrag über 30 Jahre abzuschliessen. Andererseits ist die zwingende Umsetzung des Betriebskonzepts, welches zweifellos einen wesentlichen Bestandteil zur Pachtvergabe darstellte, in den erforderlichen Verträgen ausdrücklich festzuhalten. Bis diese und weitere bereits von Hans Bettler erwähnte Punkte nicht angepasst werden, erachte ich den vorliegenden Pacht- und Baurechtsvertrag als nicht genehmigungsfähig.

Deshalb liebe Boltigerinnen und Boltiger: Lasst Euch vom Gemeinderat die Butter nicht vom Brot nehmen und weist dieses Geschäft zur Nachbesserung zurück. Ich denke ohnehin, dass eine reglementskonforme Neubeurteilung in der jetzigen verfahrenen Situation sehr viel Vertrauen und Goodwill schaffen würde.

Erstellt am: 21.03.2019

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