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Flugplätze der Bergregion Obersimmental-Saanenland

Die Möglichkeiten und Aufgaben von Flugplätzen werden im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) definiert. Zuständig für diese Planung ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). In Kraft gesetzt wird die Planung durch den Bundesrat.

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Im Obersimmental-Saanenland funktionieren die drei Flugplätze in Zweisimmen, St. Stephan und Saanen als ein Flugplatzsystem mit klar geregelter Aufgabenteilung, welche in den sogenannten SIL-Objektblätter für jeden Flugplatz ausgewiesen werden. Ziel ist die Vermeidung von Doppelspurigkeiten bei Luftverkehrsangeboten der drei regionalen Flugplätze.

In den SIL-Objektblättern werden für jeden Flugplatz die Zweckbestimmung mit allen Aufgaben sowie die Verkehrsleistung, mit der maximalen Anzahl an Flugbewegungen festgehalten. Dabei werden jeweils alle Parameter im Flugplatzsystem Obersimmental-Saanenland berücksichtigt.

Gemeinsam mit dem Kanton, den drei Standortgemeinden und den Flugplatzhalterinnen wurde 2019 das neue Konzept der zukünftigen Nutzung der Flugplätze erarbeitet.

Die Abstimmung der Aufgaben unter den drei Flugplätzen mit der Definition der jeweiligen Nutzungsbestimmungen ist nur einvernehmlich möglich. So sind auch Änderungen nur gut abgesprochen in einem aufwendigen und längeren Verfahren umsetzbar. Dieses gemeinsame Verständnis der drei regionalen Flugplätze regelt nachhaltig die Aufgaben und Lasten und macht die Einzigartigkeit unseres fein abgestimmten Flugplatzsystems in der Region Obersimmental-Saanenland aus.

Erstellt am: 02.01.2023

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