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Der Grosse Rat stimmt dem revidierten Spitalversorgungsgesetz zu:

Das Akut-Spital Zweisimmen hat gute Karten

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Der Grosse Rat des Kantons Bern hat in der vergangenen Woche das neue Spitalversorgungsgesetz mit 124:5 Stimmen angenommen. Der Annahme gingen harte Verhandlungen über Ausgleichszahlungen von Spitälern und Zusatzversicherten und über Vorhalteleistungen an periphere Spitäler voraus.

Die im April 2012 eingereichte Motion der Grossräte Peter Eberhart, Erlenbach und Enea Martinelli, Matten/Interlaken mit dem Titel «Einführung von «Wüsten in der Akutversorgung im Kanton Bern» erwies sich als Schlüssel für die nun genehmigte Lösung.

Die Forderung der Oberländer BDP-Grossräte, eine 50-Kilometer-Distanzregel als Massstab für eine mögliche Unterstützung einzuführen, war damals als Postulat angenommen worden.

Dank hartnäckigen Verhandlungen in den vorberatenden Kommissionen konnte die Forderung in das revidierte Spitalversorgungsgesetz aufgenommen werden.

Die inzwischen auch von den anderen bürgerlichen Parteien unterstützte Regelung (in der kann-Formulierung) bevorteilt die beiden Spitäler Frutigen und Zweisimmen gegenüber den stadtnahen Landspitälern ganz eindeutig.

Regierungsrat Philippe Perrenoud stellte sich in der grossrätlichen Debatte hinter den Vorschlag. Er brachte aber gleichzeitig zum Ausdruck, dass eine Unterstützung nur möglich sein könnte, wenn die Bevölkerung «ihrem» Spital die Treue halte. Die IG Spitalversorgung Simmental-Saanenland hat dazu ebenfalls eine Stellungnahme (auf Seite 2) verfasst.

Erstellt am: 20.06.2013

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