Waldbrandgefahr im Kanton Bern
Für den Kanton Bern gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien. Dies gilt ebenfalls für den 1. August 2015.
Trotz der Niederschläge ist die Wald- und Flurbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor gross bis sehr gross. Die Situation würde sich frühestens bei einer langanhaltenden Regenphase entspannen. Bis auf weiteres sind nur punktuell Niederschläge zu erwarten.
Das Verbot bedeutet im kontreten Fall:
- Generell keine Grill- oder sonstigen Feuer im Wald und Freien entfachen (auch nicht in fest eingerichteten Feuerstellen).
Ausnahme: Grillieren mit Gas- und Elektrogrill im Siedlungsgebiet ist erlaubt - Das Steigenlassen von Feuerwerk, Raketen, Knallkörpern sowie Himmelslaternen und dergleichen ist generell untersagt.
Ausnahme: Organisierte öffentliche Feuerwerke auf Seen mit Ausnahmebewilligung durch das zuständige Regierungsstatthalteramt. - Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
- Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
Erstellt am: 24.07.2015