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Spital STS AG: Gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Maternité Alpine

Zugang zum Operationssaal für die Notfallversorgung prüfen

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG hat in seiner Sitzung vom 18. August 2015 beschlossen, dass eine Zusammenarbeit mit der neu gegründeten Geburtshausgenossenschaft «Maternité Alpine» für die Gewährung des Zugangs für den Operationssaal zur Notfallversorgung vertieft geprüft werden soll. Konkret ergeht das Angebot an die Maternité Alpine, eine fallweise Nutzung des Operationssaals im Spital Zweisimmen durch das Geburtshaus in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu evaluieren. In der Arbeitsgruppe soll auch der Verein «Medizinische Grundversorgung Simmental-Saanenland» (MeGSS) vertreten sein.

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Ende Mai 2015 ist die Projektgruppe Geburtshaus Simmental-Saanenland an die Spital STS AG gelangt und hat um die Prüfung einer zukünftigen Zusammenarbeit ersucht. Die Spital STS AG ist grundsätzlich offen für Kooperationen mit allen Gesundheitsdienstleistungsanbietern in ihrem Versorgungsgebiet, weshalb der Verwaltungsrat in seiner Klausur vom 16. Juni 2015 Gespräche mit der Projektgruppe initialisiert hat.

Am 10. Juli 2015 fand ein erstes Treffen mit der Projektgruppe statt, seitens der Spital STS AG mit einer Delegation von zehn Vertretern (Spitalführung, Fachärzte, Pflege, Standortleitung Zweisimmen, Projektleitung 3S und Bereich Betriebswirtschaft). Diese STS-interne Arbeitsgruppe hat die verschiedenen Anliegen und Varianten der Projektgruppe Geburtshaus geprüft und zuhanden der Geschäftsleitung vorbereitet. Die Geschäftsleitung der Spital STS AG ist ihrerseits mit entsprechenden Anträgen an den Verwaltungsrat gelangt, der an seiner gestrigen Sitzung das weitere Vorgehen beschlossen hat.

Von den verschiedenen Varianten einer möglichen Zusammenarbeit wurde die Vermietung von Räumlichkeiten für ein Geburtshaus im Spital Zweisimmen verworfen (Variante 1). Aktuell läuft die Ausschreibung für das Neubauprojekt mit einem definierten Raumprogramm, das eine solche zusätzliche Nutzung nicht vorsieht und angesichts des hohen Investitionsvolumens auch keine Ausweitung des Bauprogramms zulässt. Dazu kommt, dass sich ein Geburtshaus von seiner Idee her ausserhalb eines Spitals befindet, als Alternative zur Spital- oder Hausgeburt.

Weiter hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Spital STS AG keine Vorhalteleistungen für Spitalgeburten in Zweisimmen für Dritte erbringen wird (Variante 2), nachdem er solche für den eigenen Betrieb aus wirtschaftlichen und Qualitätsgründen als nicht verantwortbar beurteilt hat. Im Spital Zweisimmen wird eine Notfallstation Level 2 betrieben, für den Betrieb einer Geburtshilfe wird vom Gesetz aber der Level 4 vorgeschrieben. Ein solcher Ausbau des Notfall-Standards ist mit dem neuen Konzept des Spitals Zweisimmen nicht vereinbar, zumal die Spital STS AG aufgrund ihrer Erfahrungen neben den bekannten finanziellen Gegebenheiten durch die Spitalfinanzierung auch Bedenken bezüglich der Rekrutierung von den hierfür nötigen Fachpersonen hat. Dazu kommen die qualitativen Bedenken angesichts der tiefen Fallzahlen.

Die Spital STS AG bietet der zwischenzeitlich gegründeten Genossenschaft als neue Variante und im Sinne eines Gegenvorschlags an, den Zugang zum Operationssaal des Spitals Zweisimmen für Notfälle gemeinsam vertieft zu prüfen. Zur Diskussion steht, dass die Genossenschaft auf die Infrastruktur des Akutspitals zugreifen kann, wobei die Maternité Alpine für die nötigen Fachpersonen und den Transport zum OP selber zuständig wäre und somit vollumfänglich für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben an die Geburtshilfe verantwortlich zeichnen würde. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung sind die Verantwortlichkeiten, Abläufe, qualitativen Anforderungen und Vergütungen für einen OP-Zugang zu prüfen; der gesetzliche Auftrag der Spital STS AG muss dabei aber in jedem Fall vorgehen. Der Verwaltungsrat will hierzu zusammen mit der Geburtshausgenossenschaft eine gemeinsame Arbeitsgruppe einsetzen, welche die rechtlichen, medizinischen und finanziellen Aspekte klären soll. Die Arbeitsgruppe soll ihr Konzept bis Ende 2015 erarbeiten und dem Verwaltungsrat der Spital STS AG, dem Vorstand MeGSS und der Verwaltung der Genossenschaft einen Bericht und Antrag unterbreiten.

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung noch offen gelassen, ob nach einem Start des Geburtshauses «Maternité Alpine» der geburtshilfliche Dienst des Spitals Zweisimmen weiterhin angeboten werden soll. Seit der Schliessung der Geburtshilfe in Zweisimmen per Ende März 2015 bietet das Spital eine 24-Stunden-Hebammen-Präsenz an 365 Tagen im Jahr sowie Hebammensprechstunden an. Der Geburtshilfliche Dienst ist gut aufgenommen worden, die Zusammenarbeit mit der Geburtshilfe im Spital Thun hat sich bewährt.

Erstellt am: 19.08.2015

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