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Vertrauliche Geburt geregelt – Chefarztlöhne werden offengelegt

Der Regierungsrat hat die Teilrevisionen des Spitalversorgungsgesetzes und der Spitalversorgungsverordnung verabschiedet. Beide treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Unter anderem werden die Spitäler verpflichtet, dem Kanton die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte zu melden. Zudem wird Frauen eine vertrauliche Geburt ermöglicht.

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Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung das teilrevidierte Spitalversorgungsgesetz (SpVG) und die teilrevidierte Spitalversorgungsverordnung (SpVV) verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten auf 1. Januar 2022 in Kraft. Unter anderem müssen die Listenspitäler ab dem nächsten Jahr die Löhne der Chefärztinnen und Chefärzte transparent machen. Damit ist die am 22. November 2018 vom Grossen Rat angenommene Motion 131–2018 «Schluss mit überhöhten Chefarztlöhnen!» (Marti, SP Bern) umgesetzt.

Die Spitäler müssen neu die Anzahl Personen pro Lohnbandbreite offenlegen. Das heisst, die Spitäler nennen nicht die Namen der Chefärztinnen und Chefärzte, sondern melden dem Kanton ihre Löhne in anonymisierter Form.

Recht auf vertrauliche Geburt wird festgeschrieben
Das teilrevidierte SpVG beinhaltet weiter das Recht auf eine vertrauliche Geburt. Diese neue Bestimmung geht auf die Motion 205–2015 «Vertrauliche Geburt als lebensrettende Ergänzung zum Babyfenster» zurück (Fuchs, SVP Bern). Diese Motion verlangte, die vertrauliche Geburt gesetzlich zu regeln und öffentlich bekannt zu machen, um schwangeren Frauen in schwierigen Situationen eine zusätzliche Alternative zu bieten.

Erstellt am: 24.11.2021

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