Vertrauliche Geburt geregelt – Chefarztlöhne werden offengelegt
Der Regierungsrat hat die Teilrevisionen des Spitalversorgungsgesetzes und der Spitalversorgungsverordnung verabschiedet. Beide treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Unter anderem werden die Spitäler verpflichtet, dem Kanton die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte zu melden. Zudem wird Frauen eine vertrauliche Geburt ermöglicht.
Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung das teilrevidierte Spitalversorgungsgesetz (SpVG) und die teilrevidierte Spitalversorgungsverordnung (SpVV) verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten auf 1. Januar 2022 in Kraft. Unter anderem müssen die Listenspitäler ab dem nächsten Jahr die Löhne der Chefärztinnen und Chefärzte transparent machen. Damit ist die am 22. November 2018 vom Grossen Rat angenommene Motion 131–2018 «Schluss mit überhöhten Chefarztlöhnen!» (Marti, SP Bern) umgesetzt.
Die Spitäler müssen neu die Anzahl Personen pro Lohnbandbreite offenlegen. Das heisst, die Spitäler nennen nicht die Namen der Chefärztinnen und Chefärzte, sondern melden dem Kanton ihre Löhne in anonymisierter Form.
Erstellt am: 24.11.2021