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Achtung vor neuen Wildschutzgebieten

Von Kilian Wyssen,

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Nachdem vor einem Jahr die neue Wildtierschutzverordnung von vielen Seiten her massiv kritisiert wurde, buchstabierte der Kanton zurück. Bis am 12. Juli 2019 führt die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern eine Konsultation zur überarbeiteten Wildtierschutzverordnung, die nur wenig angepasst wurde, durch. Wie es heute leider Brauch und Mode geworden ist, werden die Neuerungen verharmlost und Salamitaktik hat System. Wie vor einem Jahr sollen die bisherigen Jagdbanngebiete mit unabsehbaren Konsequenzen für die Grundeigentümer, Pächter (z. B. Land- und Forstwirtschaft) und den Tourismus (z. B. Bergbahnen, Gasthäuser, Berg- und Skitourenführer) in grossräumige Wildschutzgebiete umgewandelt werden.

Erst wenn die Wildschutzgebiete Nr. 7 Dürrenwald, Nr. 13 Giferhorn und Nr. 36 Tschärzis-Wispile zusammen auf einem Plan angesehen werden, erkennt man, dass es sich um ein zusammenhängendes nationalparkähnliches Gebiet handelt. Betroffen sind die Gemeinden Gsteig, Saanen, Lauenen, Lenk und St. Stephan. Aber auch Wanderer, Biker, Pilz- und Beerensammler, Skitourenfahrer und Schneeschuhläufer werden in den Wildschutzgebieten auf Einschränkungen oder Verbote stossen und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Neben Jagdverboten werden in Teilen der Wildschutzgebiete, Betretungsverbote, Leinenzwänge für Hunde und Einschränkungen von störenden Aktivitäten, insbesondere aus den Bereichen Freizeit, Sport, Tourismus und Militär gelten. Zum Glück ist in unserer Region die Natur intakt. Sonst würden sich Hirsch, Wolf, Luchs und Bär, die bei uns das Schlaraffenland gefunden haben, nicht immer mehr ausbreiten. Gemäss Artikel 699 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dergleichen im ortsüblichen Umfange jedermann gestattet. Weil es keinen Nachweis gibt, dass Fauna und Flora in unserer Region gefährdet sind, ist die Schaffung von grossflächigen Wildschutzgebieten nicht verhältnismässig und ein unzulässiger Eingriff in die Eigentums- und Nutzungsrechte, die in der Bundesverfassung verankert sind.

Anstatt nach der Einführung der neuen Wildtierschutzverordnung zu jammern und zu lamentieren, rufe ich alle Grundeigentümer, Pächter, touristischen Leistungserbringer und Jägervereine in den betroffenen Gebieten sowie alle freiheitsliebenden Bürger auf, sich mit einer schriftlichen Eingabe per E-Mail oder per Post bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, bis spätestens am 12. Juli 2019 gegen die neuen Wildtierschutzgebiete zu wehren.
Präsident SVP, St. Stephan

Erstellt am: 20.06.2019

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