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Gilt die Bundesverfassung wirklich für alle?

Von Franz Gerber, Oberwil

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Ganz klar: Nein! Der Artikel: «Vor dem Gesetze sind alle Bürger gleich» wird, wenn nicht täglich, so doch wenigstens wöchentlich widerlegt. Beispiele gefällig? Bitte: Der Alpsommer neigt sich dem Ende entgegen. Alle Aelpler werden ihn in schlechter Erinnerung behalten, da das Wetter die Arbeit nicht gerade erleichterte. Doch es gab noch anderes Ungemach, das hiess «Alpkontrolle». Da versuchten hochbezahlte Funktionäre bei langjährigen Aelplern irgendwo ein «Haar in der Suppe» zu finden, sei es beim Tierschutz oder der Alpbewirtschaftung. Da wurden wegen Bagatellen hohe Bussen, ja Hunderte von Franken verhängt für etwas, das in keiner Art und Weise dem Tierwohl geschadet hat. Dagegen gehen diese sogenannten Forscher der ETH, die Rehkitzen besendert hatten, und zwar so idiotisch, dass mindestens 18 erschossen werden mussten, und eine unbekannte Anzahl erwürgt wurde, diese Leute gehen straflos aus. Wo ist da die Gleichheit vor dem Gesetz, wo ist da ein Kläger oder Richter?

Zweites Beispiel: Das endlose Theater mit dem Spital Zweisimmen zeigt deutlich, dass die Bürger im Simmental/Saanenland und auch Diemtigtal nicht die gleichen Rechte auf medizinische Versorgung haben, wie Einwohner aus Thun und Umgebung. Wer steht gerade, wenn Todesfälle oder Behinderungen eintreten, weil Patienten nicht rechtzeitig behandelt werden konnten? Wenn im Winter die Skiunfälle alle bis Thun fahren müssen, stehen dann sicher Betten in den Gängen des Spitals Thun, und parkieren kann man sowieso nur mit Glück.

Darum steht zusammen in den Tälern, und übernehmt das Spital Zweisimmen, das laut STS AG sowieso nur noch Abbruchwert hat, und führt es gemeinwirtschaftlich weiter. Bürger erwachet, so kann es nicht weitergehen!

Erstellt am: 28.08.2014

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