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Wasserversorgung St. Stephan/Wasserversorgungsgenossenschaft Zweisimmen

Baustart der neuen Frischwasserleitung St. Stephan–Zweisimmen

Um die Vorgaben des Kantons Bern einhalten zu können, haben die Wasserversorgung St. Stephan und die Wasserversorgungsgenossenschaft Zweisimmen im Jahr 2017 einen Wasserlieferungsvertrag abgeschlossen. Nach einer langen Planungsphase kann am 6. Juli 2020 mit dem Bau der neuen Verbindungsleitung begonnen werden.

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Beide Wasserversorgungen haben in den vergangenen Jahren ihre generellen Wasserversorgungsplanungen (GWP) erarbeitet, beziehungsweise überarbeiten lassen. Darin sind die Ausbaumassnahmen aufgezeigt, welche kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden müssen, damit die jeweiligen Wasserversorgungen gesetzeskonform sind (Wasserversorgungs- und Lebensmittelgesetz). Obwohl die Wasserversorgungsgenossenschaft Zweisimmen (WVGZ) im Normalfall über genug Wasser verfügt, benötigt sie für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit beim Ausfall der wichtigsten Quelle einen weiteren Wasserbezugsort. Abklärungen ergaben, dass es am zweckmässigsten ist, wenn die WVGZ die fehlende Versorgungssicherheit durch einen Anschluss an das Netz der Wasserversorgung St. Stephan (WVST) sicherstellt.

Die Ausbauten, welche für die Zusammenarbeit notwendig werden, tragen die beiden Wasserversorgungen im Grundsatz in ihrem Versorgungsnetz selbst. Nur die neue Leitung ab der Einmündung der Haltenstrasse bis zum Mess- und Übergabeschacht im Muleberg (Gemeindeboden St. Stephan) wird von der WVGZ erstellt und finanziert. Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die gesamten Erstellungskosten auf 5 Millionen Franken. Der Kanton Bern hat einen Beitrag von 1 847 150.00 Franken aus dem Trinkwasserfonds bewilligt. Davon sind 791 500.00 Franken für die WVST und 1 065 650.00 Franken für die WVGZ bestimmt.

Obwohl die Bauarbeiten zwei Jahre dauern werden, ist vorgesehen, die regionale Verbindungsleitung bereits Ende Jahr in Betrieb zu nehmen. Für die unumgänglichen Einschränkungen während den Bauarbeiten bitten beide Wasserversorgungen die Anwohner, Bewirtschafter und Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Erstellt am: 24.06.2020

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