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Nachlassstundung Wiriehornbahnen AG

Am Mittwoch, 14. September 2016 fand am Regionalgericht Oberland in Thun die Gerichtsverhandlung betreffend Nachlassstundung der Wiriehornbahnen AG statt.

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Nachlassstundung Wiriehornbahnen AG

«Wir freuen uns, dass die Gerichtspräsidentin entschieden hat und der Wiriehornbahnen AG die Nachlassstundung für sechs Monate, das heisst bis am 14. März 2016 gewährt hat.», teilte die Geschäftsleitung mit.

Während dieser Zeit wird nun die Sachwalterin, die Transliq AG, Bern mit den Gläubigern einen Nachlassvertrag ausarbeiten.

Für die Wiriehornbahnen AG ist damit die Wintersaison 2016–2017 gesichert. Die Geschäftsleitung freut sich sehr, ab 15. Oktober 2016 mit dem Vorverkauf der Saisonabis, den Winter einzuläuten.

Erstellt am: 15.09.2016

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