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BLS-Strecke Spiez–Zweisimmen

BLS und MOB modernisieren den Bahnhof Zweisimmen

Die BLS beginnt Ende August mit den Bauarbeiten für das 58 Millionen teure Modernisierungsprojekt am Bahnhof in Zweisimmen. Neben dem umfassenden Umbau installiert die BLS am Bahnhof zwei neue Umspuranlagen für den Trans-Golden-Pass, die eine umsteigefreie Fahrt von Montreux nach Interlaken ermöglichen.

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In den kommenden zwei Jahren modernisiert die BLS den Bahnhof Zweisimmen für insgesamt 58 Millionen Franken. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der BLS die Baubewilligung erteilt. Die Finanzierung des Projekts durch den Bund und den Kanton Bern ist gesichert.

Die Sicherungsanlagen des Bahnhofs sind am Ende ihrer Lebensdauer und werden ersetzt. Ein neues elektronisches Stellwerk erlaubt nach dem Umbau, die Anlagen fernzusteuern. Ausserdem entspricht der Bahnhof nicht mehr den Bedürfnissen der Reisenden an eine moderne Anlage und den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG).

Hauptelemente des umfassenden Umbaus
  • Bau eines neuen elektronischen Stellwerks für die automatische Zuglenkung
  • Anpassungen der Perronhöhe und -länge
  • Anpassung am Bahnübergang «Untere Tüllistrasse» und Neugestaltung der Bahnhofsumgebung
  • Erneuerung und Verbreiterung der Brücken über die kleine Simme
  • Vereinfachung der Gleisanlagen und Einbau zweier Umspuranlagen
Direkt von der Schmalspur auf die Normalspur

Im Rahmen der Modernisierung des Bahnhofs baut die BLS zwei innovative Umspuranlagen in die Bahnhofsanlage ein. Dank dieser Anlagen können Trans-Golden-Pass-Züge in Zweisimmen von einer Schmalspur- auf eine Normalspurbahn umgespurt werden. Den Reisenden ermöglicht dies künftig eine umsteigefreie Fahrt von Montreux nach Interlaken Ost. Ab Ende 2018 sollen täglich vier Zugspaare verkehren. Das umspurfähige Rollmaterial wird durch die MOB bereitgestellt.

Behindertengerechte Bahnhöfe

Die BLS plant weitere Bahnhöfe und Haltestellen im Simmental in den kommenden Jahren zu modernisieren. Dabei stehen Anpassungen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes im Zentrum. Das BehiG verlangt, Bahnhöfe so zu gestaltet, dass Fahrgäste mit einer Behinderung autonom Zugang zur Bahn oder zum Bus haben. Beispielsweise werden die Perrons auf eine Höhe von 55 Zentimeter über der Schienenoberkante erhöht, damit ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg möglich wird.

Erstellt am: 14.08.2015

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