Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Infos aus dem Gemeinderat

rating rating rating rating rating
Investitionsprogramm 2015 und Finanzplan 2014–2019

Der Gemeinderat hat das Investitionsprogramm 2015 und den Finanzplan 2014–2019 verabschiedet. Beides wird an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2014 den Stimmbürgern vorgestellt.

Für das Jahr 2015 sind Investitionen von insgesamt 5.5 Mio. Franken eingeplant, inkl. Verpflichtungen aus Vorjahren über 610 000 Franken. Alle neuen Verpflichtungskredite sind durch die finanzkompetenten Organe vor Ausführung jeweils einzeln zu genehmigen.

Der Finanzplan 2014–2019 ist trotz geplanten Investitionen von rund 17 Mio. Franken ohne Steuererhöhung tragbar. Der Fremdkapitalbedarf erhöht sich in Berücksichtigung dieser Investitionen von heute sechs Mio. auf 15 Mio Franken. Das Eigenkapital wird bis 2019 noch mit vier Mio. Franken ausgewiesen. Desinvestitionen und das neue Abschreibungsmodell ab 2016 wirken sich günstig auf die Finanzplanung aus.

Im wesentlichsten wird der Finanzplan beeinflusst von folgenden Ausgaben: Neues Feuerwehrmagazin, Ersatz Markthalle, neue Sporthalle, Parkraumplanung, Schulhaussanierungen, Strassensanierungen, Kanalsanierungen etc.

Entwicklung Areal Gwatt (Feuerwehrmagazin, Markthalle, Sporthalle)

Für die Planungsarbeiten im Areal Gwatt zieht der Gemeinderat das Planungsbüro Ecoptima bei. Der eingesetzte Projektausschuss wird den Prozess begleiten und dem Gemeinderat die notwendigen Beschlussfassungen beantragen.

Weitere Massnahmen:

Die Zonenplanänderung, resp. Zonenbestimmungen in der Zone für öffentliche Nutzung ZöN Gwatt wird eingeleitet.

Zu- und Vonfahrten zum künftigen Areal sind mit den betroffenen Grundeigentümern und den Fachinstanzen abzusprechen und festzulegen.

Die Verlegung der Hochspannungsleitung der BKW im Bereich der geplanten Objekte Feuermagazin/Markthalle wird eingeplant.

Areal Werkhof Thunstrasse

Für das geplante neue Feuerwehrmagazin hat die Gemeinde Ende 2013 die Parzellen 1192 und 442-22 (Werkhof Bühler) gekauft. Bekanntlich hat der Gemeinderat die Planung des Feuerwehrmagazins mit Markthalle und Sporthalle nach eingehenden Studien in das gemeindeeigene Areal Gwatt verlegt.

Bereits sind für die Weiterverwendung der gekauften Parzellen Anfragen eingegangen. Auf Grund dieser hat der Gemeinderat die baulichen Möglichkeiten auf diesen, in der Wohnzone gelegenen Parzellen abklären lassen.

Grundsätzlich sind in Wohnzonen baulich und betrieblich nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen. Wohngebiete sind möglichst vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, wie Luftverschmutzung, Lärm, Erschütterungen zu verschonen.

Ein Verkauf der beiden Parzellen kommt für den Gemeinderat erst in Frage, wenn die Beschlüsse für ein neues Feuerwehrmagazin im Areal Gwatt gefasst sind. Eine kommende Gemeindeversammlung hat einen allfälligen Verkauf vorher zu genehmigen.

Vortrittsregelung Weidlistrasse–Heimersbergstrasse

Bei der Einmündung in die Heimersbergstrasse ist die Weidlistrasse vortrittsberechtigt (Rechtsvortritt). Vom Strassencharakter, von der optischen Erscheinung (Weidlistrasse nur halb so breit wie die Heimersbergstrasse) sowie von der Wahrnehmung des Einmündungsraumes fühlt sich ein auf der Heimersbergstrasse fahrender Fahrzeuglenker als vortrittsberechtigt, da er sich gefühlsmässig auf einer «Hauptstrasse» befindet. Kaum jemand gewährt dem Einbiegenden den Rechtsvortritt. Dadurch entstehen trotz eindeutiger gesetzlicher Sachlage unklare Situationen, welche leicht zu Fehlinterpretationen und demzufolge zu einem erhöhten Unfallrisiko führen können.

Der Gemeinderat verfügt daher eine Signalisation «Kein Vortritt» bei der Einmündung der Weidlistrasse in die Heimersbergstrasse.

Zukunft Bergbahnen Destination Gstaad AG

Die Bergbahnen Destination Gstaad AG müssen saniert und restrukturiert werden. Die Gemeinde Saanen hat zusammen mit dem Büro Grischconsulta eine «Eignerstrategie» entwickelt, welche der Bevölkerung an öffentlichen Veranstaltungen und in der Presse bereits vorgestellt worden ist.

Die Gemeindeversammlung vom 5. November wird über die der Gemeinde Zweisimmen zufallenden Sanierungsbeiträge zu entscheiden haben.

Der Gemeinderat hat beschlossen, der Gemeindeversammlung folgende Beschlüsse für eine künftige Bergbahnlandschaft im Gebiet der Bergbahnen Destination Gstaad zu beantragen:

Genehmigung der Eignerstrategie der Gemeinde Saanen

Herabsetzung Aktienkapital Zweisimmen an der BDG AG von 1 839 903 Franken um 85 Prozent, ausmachend 1 563 918 Franken.

Neuzeichnung Aktienkapital im Totalbetrag von 1 653 000 Franken.

Im Moment laufen immer noch Verhandlungen mit allen Betroffenen. Die Gemeinde Saanen wird als erste Gemeinde am 24. Oktober 2014 über die Zukunft der BDG AG Beschluss fassen.

Die Stimmbürger/innen von Zweisimmen werden mit der Botschaft zur Versammlung weiter über das Geschäft informiert.

Gemeindeversammlung vom 5. November 2014

Der Gemeinderat setzt die Traktandenliste für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 5. November 2014 fest.

1. Bergbahnen Destination Gstaad AG, Genehmigung Eignerstrategie Saanen und Gemeindebeteiligung; Kredit 1 653 000 Franken

2. Kindertagesstätte KITA Obersimmental; Genehmigung Zusammenarbeitsvertrag und jährliche Gemeindeanteile

3. Kreditabrechnungen Investitionsrechnung:

– Schwimmbad Zweisimmen, Sanierungen; Kreditabrechnung

– Generelle Entwässerungsplanung GEP; Nachkredit und Kreditabrechnung

– ARA Sanierung; Kreditabrechnung

4. Verschiedenes.

Erstellt am: 11.10.2014

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel