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Waffengesetz

Auf dem Spiel steht das Fundament unserer freien Gesellschaft

Von Bernhard Hari,

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Drei Schutzmechanismen haben sich in der Geschichte als wirkungsvoll zur Verhinderung von staatlicher Willkür und Menschenrechtsverletzungen erwiesen:

die Gewaltentrennung

das Recht auf freie

Meinungsäusserung

das Recht auf privaten Waffenbesitz.

Diese Schutzmechanismen waren in der Schweiz immer ausserordentlich gut ausgebaut. Die machtbegrenzende Wirkung der Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendums- und Initiativrecht verstärkt. Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würden Erwerb und Besitz von Waf-
fen nun aber grundsätzlich eingeschränkt.

Für Schützen, die dem Staat ein Bedürfnis für den Besitz ihrer Waffen nachweisen können, verspricht der Bund Ausnahmebewilligungen. Aber Achtung:

1.Die Ausnahmebewilligung ändert nichts daran, dass der Zugang zu legalen Waffen prinzipiell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitz verlieren.

2.Die Ausnahmebewilligungen würde es auch für Schützen bald nicht mehr geben. Denn Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie enthält einen Kontroll- und Evaluationsmechanismus, bei dem es sich de facto um einen automatischen Verschärfungsmechanismus handelt. Schon bei der Erarbeitung der jetzigen Richtlinie konnte der Bundesrat ein ausnahmsloses Verbot für Halbautomaten für Private nur knapp abwenden. Bei der nächsten Verschärfung wird ihm das dementsprechend nicht mehr gelingen, und deshalb bedeutet ein Ja am 19. Mai, dass Sturmgewehre, Pistolen etc. in wenigen Jahren vom Staat eingezogen werden.

Die Begründung der EU, mit dieser EU-Waffenrichtlinie die Terroristen zu stoppen, ist bedenklich, ja lächerlich!

Ein Nein zur EU-Waffenrichtlinie ist ein Nein zur sukzessiven Entwaffnung der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz. Wir müssen das EU-Diktat verhindern! Aeschi,

Präsident Oberländischer

Schützenverband Bern

Erstellt am: 02.05.2019

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Kommentare
albert steinegger 02.05.201907:14 Uhr

Es braucht zum Erwerb der Waffen eine Ausnahmebewilligung bei Erfüllung gewisser Kriterien. Diese KANN, muss aber nicht gegeben werden.Sie kann einfach v.d.Behörden abgelehnt werden ohne Begründung.Da dieses Recht auf den Besitz solcher Waffen nur eine Ausnahmebewilligung (ohne Verpflichtung der Behörde) darstellt, können die Behörden beschliessen, dass keiner mehr eine Ausnahmebewilligung erhält, und schon wäre das scharfe Verbot ohne Möglichkeit auf ein Referendum eingeführt....Punkto Sicherheit lässt sich sagen, dass sowohl die schweiz.Offiziersgesellschaft SOG als auch die Unteroffiziersgesellschaft m.grossem Mehr das Waffenrecht abgelehnt haben.Länder, d.Schengener Mitglied sind, haben das EU-Waffenrecht abgelehnt und diese sind alle noch immer dabei (Polen, Tschechien). Nicht Schengener Mitglieder haben auch Zugriff zum Schengener Informationsaustauschsystem (z.B. UK). B.e.Nein zum Waffenrecht könnte die Schweiz einfach einseitig d. Schengenvisum anerkennen f.d. Touristen.


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