Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 12. Mai 2015 folgenden Kreditbeschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:
Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:
Art. 32: Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates für einmalige Ausgaben über 100 000 Franken der Versammlung unterbreitet wird.
Art. 34: Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen
Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung. Auflagefrist: 30 Tage, vom 21. Mai bis 22. Juni 2015.
Gemeinderat Zweisimmen
Erstellt am: 21.05.2015